Katalog
Reisebedingungen für Pauschalangebote und Tagesreisen Sehr geehrte Kunden – die nachfolgenden Bestimmungen werden - soweit wirksam vereinbart - Inhalt des zwischen Ihnen und der OVA+REISEN GmbH bzw. Remstal-Reisen Kolb GmbH & Co KG (nachstehend „Veranstalter“ abgekürzt), im Buchungsfall zustande kommenden Pauschalrei- severtrages. Sie gelten – soweit anwendbar - auch für Tagesfahrten. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften des §§ 651 a - y BGB (Bürger- liches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch. 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages 1.1 DieAnmeldung kann schriftlich,mündlichoder fernmündlich oder auf elektronischemWeg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung mitauf- geführten Personen. Für derenVertragsverpflichtun- gen hat der Kunde wie für seine eigenen Verpflich- tungen einzustehen, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Sämtliche Abreden, NebenabredenundSonderwünsche sollen schriftlich erfasst werden. An die Reiseanmeldung ist der Kunde 10 Tage, bei Anmeldung per Fax oder Mail 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt. 1.2 Grundlage des Angebotes des Veranstalters und der Buchung durch den Kunden sind die Rei- seausschreibung und die ergänzenden Informatio- nen desVeranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei Buchung vorliegen. 1.3 Bei Online-Buchungen bietet der Kunde den Abschluss des Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ verbindlich an. Er erhält unverzüglich auf elektronischemWeg eine Eingangsbestätigung. ImÜbrigen sind die Hinweise für Buchung und Reisebestätigung auf der Internet- seite maßgeblich. 1.4 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Kunde eine Reisebestäti- gung, die auch als Bestätigung desVertrages dient und § 651d Abs. 3Satz 2 BGB entspricht. Sind beide Teile bei Vertragsschluss anwesend oder wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Veran- stalters geschlossen, so hat der Kunde Anspruch auf eine Bestätigung in Papierform. 1.5 Bei telefonischer oder mündlicher Buchung, ist der Kunde verpflichtet, die Reisebestätigung un- verzüglich innerhalb einer Frist von 7 Tagen unter- schrieben zurück zu senden. Erfolgt dies nicht, so kann der Veranstalter vom Vertrag zurück treten. 1.6 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom In- haltderAnmeldungab, so liegteinneuesAngebotdes Veranstaltersvor, andaser für dieDauer von10Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch aus- drückliche Bestätigung oder Anzahlung erklärt. 1.7 Bei ausdrücklichundeindeutig imProspekt, den Reiseunterlagen oder in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten Fremdleistungen, ist der Veranstalter lediglich Vermittler imSinne des § 651v BGB. Als Vermittler haftet der Veranstalter insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung (einschließlich vomVeranstalter zuvertretenderBuchungsfehler nach § 651x BGB), nicht jedoch für die vermittelten Leis- tungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Die vertragli- cheHaftungalsVermittler ist ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässig- keit vorliegen, HauptpflichtenausdemReisevermitt- lervertragbetroffensind, einezumutbareMöglichkeit zumAbschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Eigenschaft fehlt. 2. Bezahlung 2.1 Das Fordern und Annehmen von Zahlungen durch den Veranstalter ist nach Vertragsschluss nur bei Bestehen eines wirksamen Kundengeld- absicherungs-Vertrages und Übermittlung des Si- cherungsscheins zulässig. 2.2 Nach Abschluss des Reisevertrages sind 20% des Reisepreises zu zahlen, soweit die Parteien kei- neabweichendeausdrücklicheVereinbarung treffen. 2.3 Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens dreiWochenvor ReisebeginnZug umZug gegenAus- händigungder vollständigenReiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen, zu zahlen. Für Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl ist der Restbetrag zu zahlen, wenn der Veranstalter nicht mehr nach Ziffer 8.2. zurücktreten kann. 2.4 Vertragsabschlüsse innerhalb von 2 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Kunden zur sofor- tigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reise- unterlagen. 2.5 Sofern der Kunde die fälligen Zahlungen nicht leistet, kann der Veranstalter nach Mahnung und angemessener Fristsetzung vomVertrag zurücktre- ten und eine Rücktrittsentschädigung nach Ziffer 6 verlangen. 3. Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen 3.1 Unerhebliche Änderungen der Reiseleistun- gen durch den Veranstalter sind einseitig zulässig, aber nur wirksam, wenn sie gegenüber demKunden klar, verständlichund inhervorgehobenerWeise vor Reisebeginn erklärt werden. Die Rechte des Kunden bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt. 3.2 ErheblicheVertragsänderungen sind nicht ein- seitig undnur unter den konkretenVoraussetzungen des § 651g BGB vor Reisebeginn zulässig, über die der Veranstalter ausdrücklich zu unterrichten hat. Der Kunde kann zurücktreten oder die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzreise innerhalb der Annahmefrist des Veranstalters annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung des Kunden gilt das Angebot des Veranstalters als angenommen. ImÜbrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden. 3.3 Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatz- reise angenommen, so hat der Kunde Anspruch auf Minderung (§ 651mAbs. 1 BGB), wenn die Ersatzrei- se nicht mindestens gleichwertig ist. Ergeben sich durch die Änderung für den Veranstalter geringere Kosten, so sind demKunden die geringeren Kosten zu erstatten (§ 651m Abs.2 BGB). 4. Preisänderungen vor Reisebeginn 4.1 Der Veranstalter kann Preiserhöhungen bis 8 % des Reisepreises einseitig nur bei Vorliegen der Gründe für die Erhöhung aus sich unmittelbar ergebenden und nach Vertragsschluss erhöhten Beförderungskosten, oder erhöhten Steuern und sonstigen Abgaben, oder geänderter für die Pau- schalreise geltendenWechselkurse vornehmen. Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und geänderten Reisepreises (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Person umgerechnet und anteilig erhöht. Unterrichtet der Veranstalter den Kunden nicht klar und verständlich in Schriftformüber die Preiserhö- hung, die Gründe und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam. 4.2 Übersteigt die nach Ziff. 4.1. vorbehaltene Preiserhöhung 8%des Reisepreises, kann der Ver- anstalter sie nicht einseitig, sondern nur unter den engenVoraussetzungen des § 651g BGB vornehmen. Der Veranstalter kann dem Kunden insofern eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und ver- langen, dass der Kunde sie innerhalb der genann- ten angemessenen Frist annimmt oder zurücktritt. Einzelheiten ergeben sich aus § 651g BGB. 4.3 Der Kunde kann eine Senkung des Reiseprei- ses verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 4.1. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkur- se nachVertragsschluss und vor Reisebeginn geän- dert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter führt. Der Veranstalter darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die tatsächlich ent- standenenVerwaltungsausgaben abziehen, dessen Höhe dem Kunden auf verlangen nachzuweisen ist. 5. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn - Nichtantritt der Reise 5.1 Vor Reisebeginn kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte in Textform erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts beim Veranstalter oder Vermittler. 5.2 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Ver- anstalter kann jedoch eine angemessene Entschä- digung bei Busreisen nach Ziff. 5.3. verlangen. 5.3 Entschädigungspauschalen Der Veranstalter hat die nachfolgenden Entschä- digungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Ver- wendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rück- trittserklärung des Kunden beim Veranstalter wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der je- weiligen Stornostaffel berechnet: Zugang vor A B C D E F Reisebeginn bis 45. Tag 9 € 10% 15% 25% 80% 44. bis 31.Tag 9 € 20% 25% 40% 80% 30. bis 15.Tag 9 € 20% 30% 40% 50% 90% 14. bis 7. Tag 9 € 30% 50% 55% 60% 90% 6. bis 2. Tag 50% 50% 60% 70% 80% 90% 1. Tag und 60% 60% 70% 80% 90% 100% Nichterscheinen 5.4 Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesent- lich niedriger ist als die aufgeführte Pauschale sei. 5.5 Der Veranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit er nachweist, dass ihmwesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 5.6 Nach dem Rücktritt des Kunden ist der Ver- anstalter zur Rückerstattung des Reisepreises ver- pflichtet. Die Rückerstattung hat unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu erfolgen. 5.7 Abweichend von Ziff. 5.2. kann der Veranstal- ter vor Reisebeginn keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmit- telbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pau- schalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sindunvermeidbar und außergewöhnlich i.S. dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbarenVorkehrungen getrof- fen worden wären. 5.8 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenver- sicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. 5.9 Umbuchungen: Ein Anspruch auf Umbuchun- gen besteht nicht. Verlangt der Kunde nach Ver- tragsschluss Änderungen hinsichtlich Termin, Ziel, Zustieg, Unterkunft, Beförderungsart etc. (Umbu- chungen), so kannder Veranstalter biszumZeitpunkt der erstenStornierungsstufe einBearbeitungsentgelt von€15,- erheben, soweit nicht höhereKostennach- gewiesenwerdenkönnen. SpätereUmbuchungswün- sche gelten als Rücktritt undNeuanmeldung zu den festgelegten Rücktrittsgebühren. 5.10 Ersatzpersonen: Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall bei Zugang REISEBEDINGUNGEN FÜR PAUSCHALANGEBOTE UND TAGESFAHRTEN Sehr geehrte Kunden - die nachfolgenden Bestimmungen werden - soweit wirksam vereinbart - Inhalt des zwischen Ihnen und der OVA+REISEN GmbH bzw. Remstal-Reisen Kolb GmbH & Co KG (nachstehend „Veranstalter“ abgekürzt), im Buchungsfall zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie gelten - soweit anwendbar - auch für Tagesfahrten. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften des §§ 651 a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch. 30 € 20 € 110
RkJQdWJsaXNoZXIy MTI3ODc=