Katalog

nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn ver- langen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag ein- tritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Drit- ten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde dem Ver- anstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Veranstalter darf eine Erstattung vonMehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind. Der Veranstalter hat demKunden nachzuweisen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehr- kosten entstanden sind. 6. Kündigung bei schwerer Störung Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kün- digen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheb- lich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die anderen Reise- teilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn sich der Reisende nicht an sachlich begrün- dete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in die- sem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer an- derweitigen Verwertung der Reiseleistungen erge- ben. Schadensersatzansprüche im Übrigen blei- ben unberührt. 7. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl 7.1 Der Veranstalter hat den Kunden vor Reisean- meldung und in der Reisebestätigung über Mindest- teilnehmerzahl und Frist zu informieren. 7.2 Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschal- reise weniger Personen als die im Vertrag angege- bene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben. 7.3 Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 7.1. nicht erreicht, hat der Veranstalter den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu er- klären, jedoch spätestens bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen 20 Tage, bei einer Reisedau- er von zwei bis höchstens sechs Tagen 7 Tage und bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen 48 Stunden - jeweils vor Reisebeginn. 7.4 TrittderVeranstalter vomVertragzurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. 7.5 Der Veranstalter ist infolge des Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat die Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zu leisten. 8. Rücktritt durchdenVeranstalter bei unvermeid- baren, außergewöhnlichen Umständen 8.1 Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vomVer- trag zurücktreten, wenn aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der die Erfüllung des Vertrags nicht möglich ist und der Rücktritt un- verzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund er- klärt wird. 8.2 Durch den Rücktritt nach Ziff. 8.1. verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist zur Rückerstattung des Reiseprei- ses verpflichtet und hat insofern unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten. 9. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen 9.1 Der Kunde hat dem Veranstalter einen Reise- mangel unverzüglich anzuzeigen undAbhilfe zu ver- langen. Wenn der Veranstalter wegen der schuld- haften Unterlassung der Anzeige durch den Kunden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde keine Minderung nach § 651mBGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. 9.2 Reisemängel sind während der Reise bei der Reiseleitung oder demBusfahrer anzuzeigen. Sind diese nicht verfügbar, sind Reisemängel, sofern eine schnelle Verbindung möglich ist, direkt beim Veranstalter oder beimReisevermittler anzuzeigen 9.3 Wenn der Veranstalter nicht innerhalb der vom Kunden gesetzten angemessenen Frist abhilft, kann der Kunde selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe verweigert oder ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist. 9.4 Für die Dauer des Reisemangels mindert sich nach § 651m BGB der Reisepreis. Auf Ziff. 9.1. wird verwiesen. 9.5 Wird die Pauschalreise durch den Reiseman- gel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Vertrag nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist kündigen. Verweigert der Ver- anstalter die Abhilfe oder ist sie sofort notwendig, kann der Kunde ohne Fristsetzung kündigen. Die Folgen der Kündigung ergeben sich aus § 651l Abs. 2 und Abs. 3 BGB. 9.6 Hat der Kunde aufgrund desselben Ereignisses gegen den Veranstalter Anspruch auf Schadenser- satz oder auf Erstattung eines infolge einer Minde- rung zu viel gezahlten Betrages, so muss sich der Kunde den Betrag anrechnen lassen, den er auf- grund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften nach § 651p Abs. 3 BGB erhalten hat. 9.7 Gepäck-Verlust oder -Verzögerung bei Flug- reisen ist unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesell- schaft anzuzeigen. Geschieht dies nicht, kann die Erstattung abgelehnt werden. Bei Gepäckverlust ist die Schadensanzeige innerhalb von 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt zu erstatten. Im Übrigen muss dieser Schaden auch beim Veranstalter angezeigt werden. 10. Beschränkung der Haftung 10.1 Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein dem Kunden entstandener Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder wenn der Veranstalter für einen dem Kunden entstande- nen Schaden allein wegen eines Verschuldens ei- nes Leistungsträgers verantwortlich ist. 10.2 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Über- einkommen oder auf diesen beruhende gesetz- liche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraus- setzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegen- über dem Kunden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmun- gen berufen. 10.3 Auf Ziff. 9.6. (Anrechnung von Entschädigun- gen) wird verwiesen. 10.4 Bei eindeutig und ausdrücklich als vermittelt bezeichneten Leistungen ist § 1.7 dieser Bedingun- gen zu beachten. 11. Geltendmachung und Verjährung 11.1 Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber demVeranstalter oder dem Reisevermittler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen. 11.2 Die Ansprüche des Reisenden - ausgenommen Körperschäden - nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz) verjähren in zwei Jahren. DieVerjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. 12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheits- vorschriften 12.1 Der Veranstalter unterrichtet den Kunden vor der Reiseanmeldung über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der ungefäh- ren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestim- mungslands (einschließlich zwischenzeitlich ein- getretener Änderungen). 12.2 Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 12.1. hat der Kunde selbst dieVoraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen und die erfor- derlichen Reiseunterlagenmitzuführen, sofern sich der Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Reiseunterlagen bzw. Bescheinigun- gen etc. verpflichtet hat. 12.3 Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist der Kunde hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z. B. ungültigesVisum, fehlende Impfung). Insofern gilt Ziffer 5 (Rücktritt des Kunden) entsprechend. 13. Information zu Luftfahrtunternehmen Der Veranstalter informiert entsprechend der EU- Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunterneh- mens vor oder spätestens bei Buchung. Steht die- se zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht fest, so nennt der Veranstalter die Fluggesellschaft, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird und in- formiert den Kunden, sobald die Fluggesellschaft endgültig feststeht. Über eventuelle nachträgliche Änderungen informiert der Veranstalter unverzüg- lich. Die Blacklist (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraums über den Mitgliedsstaa- ten untersagt ist) können Sie im Internet unter https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/ air-ban_de oder auf den Internetseiten des Veran- stalters abrufen. 14. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien 14.1 Die Parteien sind sich einig, dass die verein- barten Reiseleistu ngen durch die jeweiligen Leis- tungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt gel- tenden behördlichen Vorgaben und Auflagen er- bracht werden. 14.2 Der Reisende erklärt sich einverstanden, ange- messene Nutzungsregelungen oder -beschränkun- gen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnah- me von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüg- lich zu verständigen. Der Fahrer des Busses ist nicht Vertreter desVeranstalters zur Entgegennahme von Meldungen und Reklamationen. 15. Streitbeilegung Der Veranstalter nimmt nicht an einem Streitbeile- gungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungs- stelle teil. Die Europäische Kommissi on stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online -Beilegung verbraucherrec htlicher Strei- tigkeiten für Vertragsabschlüsse über die Internet- seite des Veranstalters oder mittels E-Mail bereit. Die Reisebedingungen entsprechen dem Stand vom 11.08.2020 Reiseveranstalter: OVA + REISEN GmbH, Beinstraße 5, 73430 Aalen Telefon : 07361/5701-30 E-Mail: info@ova-reisen.de Geschä ftsführer: Ulrich Rau, Peter Rau, Friedel Rau Handelsregister: Amtsgericht Ulm, HRB 500679 Kundengeldabsicherer: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1 , 20354 Hamburg, Tel: +49(0)40/53799360 Remstal-Reisen Ko lb GmbH & Co KG, Uhlandstr. 30, 73547 Lorch Telefon : 07172/4849 E-Mail: remstal-reisen@t-online.de Geschäftsführer: Werner Kolb Handelsregister: Amtsgericht Ulm, HRB 701158 Kundengeldabsicherer: R+VAllgemeine Versic herung AG, Raiffeisen platz 1, 65189 Wiesbaden, Tel +49(0)611/5335859 nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn ver- langen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag ein- tritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Drit- ten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde dem Ver- anstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Veranstalter darf eine Erstattung vonMehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind. Der Veranstalter hat demKunden nachzuweisen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehr- kosten entstanden sind. 6. Kündigung bei schwerer Störung Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kün- digen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheb- lich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die anderen Reise- teilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn sich der Reisende nicht an sachlich begrün- dete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in die- sem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer an- derweitigen Verwertung der Reiseleistungen erge- ben. Schadensersatzansprüche im Übrigen blei- ben unberührt. 7. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl 7.1 Der Veranstalter hat den Kunden vor Reisean- meldung und in der Reisebestätigung über Mindest- teilnehmerzahl und Frist zu informieren. 7.2 Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschal- reise weniger Personen als die im Vertrag angege- bene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben. 7.3 Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 7.1. nicht erreicht, hat der Veranstalter den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu er- klären, jedoch spätestens bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen 20 Tage, bei einer Reisedau- er von zwei bis höchstens sechs Tagen 7 Tage und bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen 48 Stunden - jeweils vor Reisebeginn. 7.4 TrittderVeranstalter vomVertragzurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. 7.5 Der Veranstalter ist infolge des Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat die Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zu leisten. 8. Rücktritt durchdenVeranstalter bei unvermeid- baren, außergewöhnlichen Umständen 8.1 Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vomVer- trag zurücktreten, wenn aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der die Erfüllung des Vertrags nicht möglich ist und der Rücktritt un- verzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund er- klärt wird. 8.2 Durch den Rücktritt nach Ziff. 8.1. verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist zur Rückerstattung des Reiseprei- ses verpflichtet und hat insofern unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten. 9. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen 9.1 Der Kunde hat dem Veranstalter einen Reise- mangel unverzüglich anzuzeigen undAbhilfe zu ver- langen. Wenn der Veranstalter wegen der schuld- haften Unterlassung der Anzeige durch den Kunden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde keine Minderung nach § 651mBGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. 9.2 Reisemängel sind während der Reise bei der Reiseleitung oder demBusfahrer anzuzeigen. Sind diese nicht verfügbar, sind Reisemängel, sofern eine schnelle Verbindung möglich ist, direkt beim Veranstalter oder beimReisevermittler anzuzeigen 9.3 Wenn der Veranstalter nicht innerhalb der vom Kunden gesetzten angemessenen Frist abhilft, kann der Kunde selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe verweigert oder ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist. 9.4 Für die Dauer des Reisemangels mindert sich nach § 651m BGB der Reisepreis. Auf Ziff. 9.1. wird verwiesen. 9.5 Wird die Pauschalreise durch den Reiseman- gel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Vertrag nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist kündigen. Verweigert der Ver- anstalter die Abhilfe oder ist sie sofort notwendig, kann der Kunde ohne Fristsetzung kündigen. Die Folgen der Kündigung ergeben sich aus § 651l Abs. 2 und Abs. 3 BGB. 9.6 Hat der Kunde aufgrund desselben Ereignisses gegen den Veranstalter Anspruch auf Schadenser- satz oder auf Erstattung eines infolge einer Minde- rung zu viel gezahlten Betrages, so muss sich der Kunde den Betrag anrechnen lassen, den er auf- grund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften nach § 651p Abs. 3 BGB erhalten hat. 9.7 Gepäck-Verlust oder -Verzögerung bei Flug- reisen ist unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesell- schaft anzuzeigen. Geschieht dies nicht, kann die Erstattung abgelehnt werden. Bei Gepäckverlust ist die Schadensanzeige innerhalb von 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt zu erstatten. Im Übrigen muss dieser Schaden auch beim Veranstalter angezeigt werden. 10. Beschränkung der Haftung 10.1 Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein dem Kunden entstandener Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder wenn der Veranstalter für einen dem Kunden entstande- nen Schaden allein wegen eines Verschuldens ei- nes Leistungsträgers verantwortlich ist. 10.2 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Über- einkommen oder auf diesen beruhende gesetz- liche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraus- setzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegen- über dem Kunden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmun- gen berufen. 10.3 Auf Ziff. 9.6. (Anrechnung von Entschädigun- gen) wird verwiesen. 10.4 Bei eindeutig und ausdrücklich als vermittelt bezeichneten Leistungen ist § 1.7 dieser Bedingun- gen zu beachten. 11. Geltendmachung und Verjährung 11.1 Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber demVeranstalter oder dem Reisevermittler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen. Eine Geltendmachung in Textform wird e pfohlen. 11.2 Die Ansprüche des Reisenden - ausgenommen Körperschäden - nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz) verjähren in zwei Jahren. DieVerjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. 12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheits- vorschriften 12.1 Der Veranstalter unterrichtet den Kunden vor der Reiseanmeldung über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der ungefäh- ren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestim- mungslands (einschließlich zwischenzeitlich ein- getretener Änderungen). 12.2 Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 12.1. hat der Kunde selbst dieVoraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen und die erfor- derlichen Reiseunterlagenmitzuführen, sofern sich der Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Reiseunterlagen bzw. Bescheinigun- gen etc. verpflichtet hat. 12.3 Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist der Kunde hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z. B. ungültigesVisum, fehlende Impfung). Insofern gilt Ziffer 5 (Rücktritt des Kunden) entsprechend. 13. Information zu Luftfahrtunternehmen Der Veranstalter informiert entsprechend der EU- Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunterneh- mens vor oder spätestens bei Buchung. Steht die- se zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht fest, so nennt der Veranstalter die Fluggesellschaft, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird und in- formiert den Kunden, sobald die Fluggesellschaft endgültig feststeht. Über eventuelle nachträgliche Änderungen informiert der Veranstalter unverzüg- lich. Die Blacklist (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraums über den Mitgliedsstaa- ten untersagt ist) können Sie im Internet unter https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/ air-ban_de oder auf den Internetseiten des Veran- stalters abr ufen. 14. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien 14.1 Die Parteien sind sich einig, dass die verein- barten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leis- tungserbringer st ets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt gel- tenden behördlichen Vorgaben und Auflagen er- bracht werden. 14.2 Der Reisende erklärt sich einverstanden, ange- messene Nutzungsregelungen oder -beschränkun- gen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnah- me von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüg- lich zu verständigen. Der Fahrer des Busses ist nicht Vertreter desVeranstalters zur Entgegennahme von Meldungen und Reklamationen. 15. Streitbeilegung Der Veranstalter nimmt nicht an einem Streitbeile- gungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungs- stelle teil. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrec htlicher Strei- tigkeiten für Vertragsabschlüsse übe r die Internet- seite des Veranstalters oder mittels E-Mail bereit. Die Reisebedingungen entsprechen dem Stand vom 11.08.2020 Reiseveranstalter: OVA + REISEN GmbH, Beinstraße 5, 73430 Aalen Telefon: 07361/5701-30 E-Mail: info@ova-reisen.de Gesch äftsführer: Ulrich Rau , Peter Rau, Friedel Rau Handel sregist : Amtsgerich t Ulm, HRB 500679 Kundengeldabsicherer: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Tel: +49(0)40/53799360 Rems tal-Reisen Kolb GmbH & Co KG, Uhlandstr. 30, 73547 Lorc h Telefon: 07172/4849 E-Mail: remstal-reisen@t-online.de Gesch äftsführer: Werner Kolb Handelsregist Amtsge richt Ulm, H RB 701158 Kundengeldabsicherer: R+VAllgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel +49(0)611/5335859 nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn ver- langen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag ein- tritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Drit- ten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde dem Ver- anstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den E ntritt des Dri ten entstehenden M hrkosten. Der Veranstalter darf eine Erstattu g vonMehrkosten nur fordern, wenn und soweit di se angemessen und ihm tatsächlich ntstande sind. Der V ranst lter hat demKunden nachzuweis n, in welcher Höhe durch den Ein ritt des Dritten Mehr- kosten entstanden sind. 6. Kündigung bei schwerer Störung Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kün- digen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheb- lich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die anderen Reise- teilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn sich der Reisende nicht an sachlich begrün- dete Hinw ise häl . Dem V ranstalter steht n die sem Fall der Reis prei weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und V rteil aus einer an- derweitigen Verwertung der Reiseleistun e erge- b n. Schadens rsatzansprüche im Übrigen blei ben unberüh t. 7. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl 7.1 Der Veranstalter hat den Kunden vor Reisean- meldung und in der Reisebestätigung über Mindest- teilnehmerzahl und Frist zu informieren. 7.2 Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschal- reise weniger Personen als die im Vertrag angege- bene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben. 7.3 Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 7.1. nicht erreicht, hat der Veranstalter den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu er- klären, jedoch spätestens bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen 20 Tage, bei einer Reisedau- er von zwei bis höchstens sechs Tagen 7 Tage und bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen 48 Stunden - jeweils vor Reisebeginn. 7.4 TrittderVeranstalter vomVertragzurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. 7.5 ranst lter ist infolg d s Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat die Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem R tri , zu l isten. 8. Rücktritt durchdenVeranstalter bei unvermeid- baren, außergewöhnlichen Umständen 8.1 Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vomVer- trag zurücktreten, wenn aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der die Erfüllung des Vertrags nicht möglich ist und der Rücktritt un- verzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund er- klärt wird. 8 2 u ch den Rücktritt nach Ziff. 8.1. verliert d r Veranstalter den Anspr ch auf den vereinbart n Reis preis, ist zur Rückerstattung des Rei eprei ses verpflichtet d hat insofern unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten. 9. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen 9.1 Der Kunde hat dem Veranstalter einen Reise- mangel unverzüglich anzuzeigen undAbhilfe zu ver- langen. Wenn der Veranstalter wegen der schuld- haften Unterlassung der Anzeige durch den Kunden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde keine Minderung nach § 651mBGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. 9.2 Reisemängel sind während der Reise bei der Reiseleitung oder demBusfahrer anzuzeigen. Sind diese nicht verfügbar, sind Reisemängel, sofern eine schnelle Verbindung möglich ist, direkt beim Veranstalter oder beimReisevermittler anzuzeigen erforderlichen Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe verweigert oder ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist. 9.4 Für die Dauer des Reisemangels mindert sich nach § 651m BGB der Reisepreis. Auf Ziff. 9.1. wird verwiesen. 9.5 Wird die Pauschalreise durch den Reiseman- gel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Vertrag nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist kündigen. Verweigert der Ver- anstalter die Abhilfe oder ist sie sofort notwendig, kann der Kunde ohne Fristsetzung kündigen. Die Folgen der Kündigung ergeben sich aus § 651l Abs. 2 und Abs. 3 BGB. 9.6 Hat der Kunde aufgrund desselben Ereignisses gegen den Veranstalter Anspruch auf Schadenser- satz oder auf Erstattung eines infolge einer Minde- rung zu viel gezahlten Betrages, so muss sich der Kunde den Betrag anrechnen lassen, den er auf- grund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften nach § 651p Abs. 3 BGB erhalten hat. 9.7 Gepäck-Verlust oder -Verzögerung bei Flug- reisen ist unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schad nsanzeige bei der zuständigen Fluggesell- schaft anzuzei en. Geschieht dies nicht, kann die Erstattu g abgelehnt werden. Bei Gepäckverl st ist i Sc adensanzeige innerhalb von 7 Tage , bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt zu erstatten. Im Übrigen muss dieser Scha n auch b im Veranstalter angezeigt werden. 10. Beschränkung der Haftung 10.1 Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein dem Kunden entstandener Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder wenn der Veranstalter für einen dem Kunden entstande- nen Schaden allein wegen eines Verschuldens ei- nes Leistungsträgers verantwortlich ist. 10.2 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Über- einkommen oder auf diesen beruhende gesetz- liche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraus- setzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegen- über dem Kunden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzliche Bestimmun- gen berufen. 10.3 Auf Ziff. 9.6. (Anrechnung von Entschädigun- g n) wird verwiesen. 10.4 Bei indeutig und ausdrück ich als vermittelt bezeichneten Leistung ist § 1.7 dieser Bedingun- gen zu beachten. 11. Geltendmachung und Verjährung 11.1 Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber demVeranstalter oder dem Reisevermittler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen. Eine Geltendmachung in Textform wird empf hlen. 11.2 Die Ansprüche des Reisenden - ausgenommen Körperschäde - nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Sch densersatz) verjähren in zwei Jahren. DieVerjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach ende soll e. 12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheits- vorschriften 12.1 Der Veranstalter unterrichtet den Kunden vor der Reiseanmeldung über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der ungefäh- ren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestim- mungslands (einschließlich zwischenzeitlich ein- getretener Änderungen). 12.2 Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß derlichen Reiseunterlagenmitzuführen, sofern sich der Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Reiseunterlagen bzw. Bescheinigun- gen etc. verpflichtet hat. 12.3 Kann die Reise infolge f hlender persönlicher o aussetzungen nicht angetreten werden, so ist er Kunde hierfür verantwortlich, wenn dies all in auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen st (z. B. ungül igesVisum, fehle de Impfung). Insofern gilt Ziffer 5 (Rücktritt des Kunden) entsprechend. 13. Information zu Luftfahrtunternehmen Der Veranstalter informiert entsprechend der EU- Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunterneh- mens vor oder spätestens bei Buchung. Steht die- se zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht fest, so nennt der Veranstalter die Fluggesellschaft, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird und in- formiert den Kunden, sobald die Fluggesellschaft endgültig feststeht. Über eventuelle nachträgliche Änderungen informi rt der Veranstalter unverzüg- lich. Die Blacklist (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraum üb r den Mitgl dsstaa ten u tersagt ist) kö nen Sie m Int rnet unter https://ec.europa . u/transport/modes/air/safety/ air-ban_de oder auf den Int rnetseit n des Veran stalt rs abrufen. 14. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien 14.1 Die Parteien sind sich einig, dass die verein- barten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leis- tungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt gel- tenden behördlichen Vorgaben und Auflagen er- bracht werden. 14.2 Der Reisende erklärt sich einverstanden, ange- messene Nutzungsregelungen oder -beschränkun- gen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnah- m von Reisel istungen zu beachten und im Fa le vo auftretenden typ schen Kr nk it symp omen di R iseleitung und den Leistungsträger unverzüg- lich zu verständigen. Der Fahrer des B uss s is nicht Ve treter desVeranstalters z r Entg g ennahme von Meldungen und Rekl mationen. 15. Streitbeilegung Der Veranstalter nimmt nicht an einem Streitbeile- gungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungs- stelle teil. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Strei- tigkeiten für Vertragsabschlüsse über die Internet- seite des Veranstalters oder mittels E-Mail bereit. Die Reisebedingungen entsprechen dem Stand vom 11. 08.2020 Reisev eranstalter: OVA + REISEN GmbH, Beinstraße 5, 73430 Aalen Tele on: 07361/5701-30 E-Mail: info@ova-reisen. de Geschäftsführer: Ulrich R au, Peter Rau, Friedel Rau Handelsregister: Amtsgericht Ulm, HRB 500679 Kunde ngeldabsicherer: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfri ed-Wedells-Platz 1, 20354 Ha mburg, Tel: +49(0)40/53799360 Remstal-Reisen Kolb GmbH & Co KG, Uhlandstr. 30, 73547 L orch Telefon: 07172/4849 E-Mail: remstal-reisen@t-online.de Geschäftsführer: Werner Kolb Handelsregister: Amtsgericht Ulm, HRB 701158 Kundengeldabsicherer: R+VAllgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn ver- langen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus de Pauschalreisevertrag ein- tritt. Der Veranstalter kann de Eintritt des Drit- ten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haft n er und der Kund dem V anstalter ls Gesamtschuld er für den Reisepreis d die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Veranstalter darf eine Erstattung vonMeh kosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich en standen sind. Der Veranstalter hat demK en nachzuweisen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten ehr- kosten entsta den sind. 6. Kündigung bei schwerer Störung Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kün- digen, wenn der Reisende trotz Ab ahnung erheb- lich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die anderen Reise- teilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn sich der Reisende nicht an sachlich begrün- dete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in die sem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vort ile aus ei er an- derweitigen Verwertung der Reis leistungen rg be . Schadensersatzansprüche i Übri en blei- b unberührt. 7. Nichterreichen der indestteilnehmerzahl 7.1 Der Veranstalter hat den Kunden vor Reisean- meldung und in der Reisebestätigung über Mindest- teilnehmerzahl und Frist zu informieren. 7.2 Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vo Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschal- reise wenige Personen als die i Vertrag angege- bene indestteilnehmerzahl angemeldet haben. 7.3 Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 7.1. nicht err icht, hat der Vera stalter den Rücktritt innerhalb der i Vertrag bestimmten Frist zu er- klären, jedoch spätestens bei einer Re sedauer von mehr als sechs Tagen 20 Tage, bei einer Reisedau er von zwei bis höc stens sechs Tag n 7 Tage u d bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen 48 S unden - jeweils vor Reisebeginn. 7.4 TrittderVeranstal er vomVertragzurück, verli t er d Anspruch auf den ver nbarten Reisepr is. 7.5 Der Veranst lter ist infolge des Rücktritts z r Rückerstattung des Reisepr ises verpflichtet hat d e Rückerstattung u verzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach de Rücktritt, zu leisten. 8. Rücktritt durchdenVeranstalter bei unvermeid- baren, außergewöhnlichen Umständen 8.1 Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vomVer- trag zurücktreten, wenn aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher U stände an der die Erfüllung des Vertrags nicht möglich ist und der Rücktritt un- verzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund er klärt wi d. 2 urch den Rücktritt nach Z ff. 8.1. verliert d r Veranstalte d n Anspruch auf den vereinbart n Reisepreis, ist zur Rückerstattu g des Reiseprei- ses v rpflichtet und hat insofer unverz glich, auf j den Fall aber innerhalb n 14 Tagen nach d m Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten. 9. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen 9.1 Der Kunde hat dem Veranstalter einen Reise- mangel unverzüglich anzuzeigen undAbhilfe zu ver- langen. Wenn der Veranstalter wegen der schuld- haften Unterlassung der Anzeige durch den Kunden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde keine Minderu n ch § 651mBGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. 9.2 Reisemän el sind während der Reise bei der Reis leitung o r demBusfah er anzuzeigen. Sind diese nicht verfügbar, si d R ise ängel, sofern e ne schnelle Verbi dung öglich ist, direkt bei Veranstalter oder beimReisevermittler anzuzeigen 9.3 Wenn der Veranstalt r nicht innerhalb der vom Kunden g setzten angemesse en Frist abhilft, kann d r Kunde selbst Abhilfe c affen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. ird die Abhilfe verweigert oder ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist. 9.4 Für die Dauer des Reisemangels indert sich nach § 651 BGB der Reisepreis. Auf Ziff. 9.1. wird verwiesen. 9.5 ird die Pauschalreise durch den Reise an- gel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den V rtrag nach Ablauf einer von ih zu setzenden angemess nen Frist kündig n. Verweigert der Ver- anstalter die Abhilfe oder ist sie sofort notwendig, kann der Kunde ohne Fristsetzung kündigen. Die Folgen der Kündigung e geben si aus § 651l Abs. 2 und A s. 3 BGB. 9.6 Hat der Kunde aufgrund desselben Er igniss s ge n den Veranstalter Anspruch auf Scha ns satz oder auf Erstattung eines nfolge einer inde- rung zu viel gezahlten Betrages, so uss sich der Kunde n Betrag anrechn lassen, den er auf- gr desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung nach Maßgab internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruh den gesetzlichen Vorschriften nach § 651p Abs. 3 BGB erhalten hat. 9.7 Gepäck-Verlust oder -Verzög rung bei Fl g reisen ist unverzüglich an Ort und Stelle ittels Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesell- schaft anzuz igen. Geschieht dies icht, kann die Erstattung abgelehnt w rden. Bei Gepäckverlust ist die Schadensanzeige innerhalb von 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt zu erstatten. Im Übrigen muss dieser Schaden auch beim V ranstalter angezeigt wer en. 10. Beschränkung der Haftung 10.1 Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein dem Kunden entstandener Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder wenn der Veranstalter für einen de Kunden entstande- nen Schaden l ein wegen eine Ve schulden ei- nes Leistungsträgers verantwortlich ist. 10.2 Gelten für in von eine Leistungsträger zu erbringende Reisel istung internationale Über- einko en oder auf di sen beruhende ges tz- liche Bestimmungen, nach denen in Anspruch auf Schadensersatz nur u ter besti ten Voraus setzungen ode B schränkungen geltend gemacht werden ka n, so kann sich d r Veranstalte gegen- über dem Kunden auf diese Üb eink mmen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmun gen berufen. 10.3 Auf Ziff. 9.6. (A rechnung von Entschädig n g n) wird verwiesen. 10.4 Bei eindeutig u d ausdrücklich als ver ittelt bezeichnete L istungen i t § 1.7 dieser Bedi gun- gen zu beachten. 11. Geltendmachung und Verjährung 11.1 Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber de Veranstalter oder dem Reisever ittler, der die Buchung vorgeno en hat, geltend zu machen. Eine Geltend achung in Textform wird empfohlen. 2 Die A sprü e des Reisenden - ausgenommen Körperschäden - nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz) verjähren in zw i Jahren. DieVerjährungsfrist beginnt mit d m T ge, an dem die Pauschalreise dem Vertrag ach enden sollte. 12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheits- vorschriften 12.1 Der Veranstalter unterrichtet den Kunden vor der Reisean eldung über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der ungefäh- ren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestim- mungslands (einschließlich zwischenzeitlich ein- getretener Änderungen). 12.2 Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Z ff. 12.1. hat der Kunde selbst dieVoraussetzungen für die R iseteilnah e z schaffen und die erfor- derlichen Reiseunterlagenmitzuführen, sofern sich der Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Reiseunterlagen bzw. Bescheinigun- gen etc. verpflichtet hat. 12.3 Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist Kunde h erfür verantwortlich, we n dies allein auf s in schuldhaftes Verhalten zurückzufü ren ist (z. B. ungültigesVisu , fehlende I pfung). Insofern ilt Ziffer 5 (Rücktrit des Kunden) e tsprechend. 13. Information zu Luftfahrtunternehmen Der Veranstalter informiert entsprechend der EU- Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunterneh- ens vor oder spätestens bei Buchung. Steht die- se zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht fest, so nennt der Vera stalter die Fluggesellschaft, die wahrscheinlich den Flug durchführen wir und in formiert den Kunden, sobald die l gesellschaft endgültig feststeht. Übe eventuelle nachträglic e Änderungen informiert der Veranstalter unverzüg lich. Die Blacklist (Fluggesellschafte , den n die Nutzung des Luftr ums über den Mitgliedsstaa- ten untersagt ist) können Sie i I ternet unter https://ec. uropa.eu/transport/modes/air/safety/ air-ban_de oder auf den Int rnetseiten des Veran- stalt rs abrufen. 14. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien 14.1 Die Parteien sind sich einig, dass die verein- barten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leis- tungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zu jeweiligen Reisezeitpunkt gel- tenden behördlichen Vorgaben und Auflagen er- bracht werden. 2 er Reis nde erklärt sich e nverstan n, ange messene Nutzungsregelungen oder -b schränkun gen d r Le stung erbringer be der Ina spruch ah- me von Reiseleistungen zu beacht n und i Falle von auftretenden typischen Kra kheitssymptom n die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüg- lich zu verständig n. De Fahrer des Busses ist nicht Vertreter desVeranstalters zur Entgegennahme von Meldung n u d R klamationen. 15. Streitbeilegung Der Veranstalter ni t nicht an eine Streitbeile- gungsverfahren vor einer Verbraucher schlichtungs- stelle teil. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online -Beilegung verbraucherrec htlicher Strei- tigkeiten für Vertragsabschlüsse über die Internet- seite des Veranstalters oder mittels E-Mail bereit. Di Reisebedingungen ntsprechen dem Stand vom 11.08.2020 Reisev ranstalter: OVA + REISEN GmbH, Beinstr aße 5, 73430 Aalen Telefon: 07361/5701-30 E-Mail: info@ova-reisen.de G chä ftsführer: Ulrich Rau, Peter Rau, Friedel Rau Handelsregister: A tsgericht Ul , HRB 500679 Kundengeldabsicherer: HanseMerkur Reiseversic herung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Ha burg, Tel: +49(0)40/53799360 Remstal-R isen Kolb GmbH & Co KG, Uhland str. 30, 73547 Lorch Telefon: 07172/4849 E-Mail: remstal-reisen@t-online.de Geschäftsführer: Werner Kolb Handelsregister: Amtsgericht Ulm, HRB 701158 Kundengeldabsichere r: R+VAllgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 iesbaden, Tel +49(0)611/5335859 nicht später als siebe Tage vor R isebeginn ver- la gen, dass statt seiner ein Dritt r in die Rechte und Pflicht n aus d m Pauschalreisevertrag ein ritt. Der Ve anstalter kann dem Eintrit des Drit- ten widersprechen, wenn dieser die vertragliche Reisee ford rnis e nicht erfüllt. Tritt in Dritter in den Vert ag ein, haften r und der Ku de dem V r- a stalter als Gesamtschuldne für den R is preis und die durch d n Eintrit des Dritten en stehenden Mehrkosten. Der Veranstalter darf ein E stattung vonM hrkoste nur fordern, wenn und soweit diese angemes en u d ihm tatsächlich entstan n sind. D r Veranstalter h t demKu den nachzuw isen, n welch r Höhe urch den Eintritt des Drit n Mehr- kosten e tstanden sind. 6. Kündigung bei schwerer Stö ung Der Veranstalt kann den Reisevertr g fristlos kün digen, wenn der Reisende trotz Abmahnung er eb- lich weiter stör , so dass seine weitere T ilnahme für den V anstalter und/oder d e and ren Reise- teil ehmer nicht m hr zumutb r i t. Dies gilt auch, w nn sich der Reisende icht an sachlich begr det Hinw is hält. Dem Veranstalter s eht in die sem Fall der Reisepreis weiter zu, sow it sich nicht ersparte Aufwendungen un Vort ile a s ei er an d rweitigen Verwertung de Reiseleistungen erge . Schad ns rsatzansprüche im Übrig n blei b n unberührt. Nichterreichen der Mindestteil ehmerzahl 7.1 Der Veranstalter hat den Kunden vor Reisean meldung und in der Rei ebestätigung über Mindest- teilnehmerzahl und F ist zu informieren. 7.2 Der Veranstalter ka vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktret , wenn s ch für die Pausc al reise w iger P rsonen als die im Vertrag ang ge bene Mindestteilnehmerzahl angemeldet hab n. 7.3 Ist die Mindestt ilnehmerzahl nach Ziff. 7.1. nicht rreicht, h t de Veranstalt r den Rücktritt innerhalb der im Vertrag best mmten Frist zu er klär n, jedo h spät stens bei iner Reised u r von m hr als sech Tag n 20 Tage, bei einer Reisedau- er von zwei bis höchste s sechs Tagen 7 Tage und bei einer Reis d uer von weniger als zwei Tagen 48 Stunden - jeweils vo Reisebeginn. 7.4 Tritt e Veranstalt r vomVert agzurück, v rliert er den An p uch uf den vereinbart n eis pr is. 7.5 Der Veranstalter ist infolge des Rücktritts zur Rückerstattung es Reisepr ises verpflichtet und hat d e Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber i nerhalb von 14 Tag n ach dem Rückt itt, zu leist n. 8. Rücktritt durchdenVeranstalter bei unv rmeid- ba en, ußergewöh lichen Umstä den 8.1 Der Veranstalter kann vo Reisebeginn vomV - trag zurücktreten, wenn aufgrund unvermeidbarer, außergewöh li er Umstände an r die Erfüllu g d s Vertrags nicht möglich ist und der Rückt itt un verzüglich n ch Kenntnis vom Rücktrittsgrund er- klärt wi d. 8.2 Dur h d n Rücktritt nach Ziff. 8.1. v rliert der V ranstalter den Anspruch uf den vereinbart n R isepreis, ist z r Rücker tattung des Reiseprei s s verpflicht t und hat nsofern unverzü lich, auf jeden Fall aber inn rhalb von 14 Tag n nach dem Rücktritt, die Rückersta tung zu leisten. Mängelanzeige / Abhilfeverlang n 9.1 Der Kunde hat dem V ranstalter einen Reise mangel unverzüglich anzuzeigen undAbhilfe zu ver lang . Wenn der Veranstalter wegen r schuld- haften Unterlassung der A z ige durch de Kunden nicht Abhilfe s haffen konnte, kann der Kunde keine Minderung ach § 651 BGB oder Schad sersatz nach § 651n BGB verlangen. 9.2 R semängel sind währ nd der Reise bei der Rei leitung oder demBusfahr r anzuzeigen. Sind diese nicht verfügbar, si d Re semängel, sof rn eine sch lle V indung möglich ist, irekt beim Veranstalter oder b imReisevermittler nzuzeigen 9 3 W nn der Veranstalt r nicht innerhalb der vom Kunde g setzten angeme sen n Frist abhilft, ka n er Ku de selbst A hilfe schaffen und Ersatz der erford rlichen Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe verweigert oder ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist. 9.4 Für die Dauer des Reisemangels mindert sich nach § 651m BGB der Reisepreis. Auf Ziff. 9.1. wird verwiesen. 9.5 Wird die Pauschal e se durch n Reis man- g l e h bli beeinträchtigt, kann der Kunde Vertrag nach Ablauf ei er von ihm zu setzend n gem ssenen Frist künd gen. Verweiger d r Ver- anstalt die Abhilfe oder ist sie sofort otwendig, kann der Kunde oh e Fristsetzung kündigen. Die Fo g n der Kündigung ergeben sich aus § 651l Abs. 2 und Abs. 3 BGB. 9.6 Hat d r Kunde aufgru d dess lb n Ereigniss s gegen den Veranstalter An pruch auf Schad ser s tz o auf Erstat ung eines infolge einer Min - run zu viel gez hlten Betrages, o muss sich der Kunde n Betrag anrechnen la se , den er auf- grund des elbe Erei nisses als E schädigung oder als Erstattung nach Maßgabe i ternatio al r Übereinkünfte der von auf solchen beruhen n gesetzlic en Vorschriften n ch § 651p Ab . 3 BGB erhalten hat. 9.7 Gepäck-V rlust oder -Verzögerung bei Flug- reisen ist u verzüglich an Ort und Stel e mitt s S densanzeige bei der zuständigen Fluggesell- schaft anzuzeigen. Geschieht dies nicht, kann die E st tung bgelehnt werd n. Bei Gepäckverlust ist die Schadensanzeige in erhalb von 7 Tagen, bei Verspätung inne ha b von 21 Tag n nach Erhalt zu erst tt n. Im Übri en muss di ser Schaden auch beim V ranst lter angeze gt werde . Besch änkung der Haftung 10.1 Die vertragliche Haftung es Veranstalters für Schäden, die nicht Körpersc den ind, st auf den dreifach Reisepreis beschrä kt, soweit ein dem Kunden entstandener Schaden weder v rsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder wenn d r Veranstalter für inen d m Kunden entstande n Schaden allein wegen eines Verschuldens i- nes Leistungsträgers verantwortlich ist. 10.2 Gelten für in von einem Leistungstr ger zu rbringende Reiseleistun inte national Über einkommen oder auf dies n beruh nde gesetz liche Bestimmunge , nach d nen ein Anspruch auf Schaden satz nur un er bestimmten Vor us- s tzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann ich der V a stalter geg über de Kun en Ü einkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimm n- gen berufe 10.3 Auf Ziff. 9.6. (Anrechn von Entschädigun- g n) wird verwiesen. 10.4 Bei indeutig d au drücklich als v rmittelt b zeichn ten Leist en ist § 1.7 dieser Beding zu beachten. Gelte dma u g und Verjährung 11.1 Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber demVera stalter oder dem Reisevermittler, der die Buchung vorgenomme hat, geltend zu ac en. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohle . 1 2 s c e des Reisenden - ausgenommen örper chäd n - nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Mind rung, Schaden ersatz) verjähr in zwei Jahren. DieVerjährungsfrist beginn mit dem Tag , an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. 12. Pas -, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheits- vorsch iften 12.1 Der Veranstalter unt richt t de Kunden vor der Reiseanmeldung über allgemeine Pass- und Visumerfordern sse ei schließlich der ungefäh- ren Fristen für die Erlangung von Visa sowi über gesundheit polizeiliche Formal täten d s Bestim mungslands (einschließlich zwisch zeitlich ein- g tret n r Änderung n). 12.2 Nach Erfüllung d r Informationspflich mäß Ziff. 12.1. hat d r Kunde selb t dieVoraussetzung n für die R setei nahme zu sch ffen un die erfor lichen Reiseunterl genmitzuführen, sofern sich er nstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung d r Visa oder Reiseunterlagen bzw. Bescheinigun- gen etc. verpflichtet hat. 12.3 Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Vo aussetzunge nicht a ge reten werden, so ist d Ku de hierfür v r ntwor lich, wenn dies allein auf sei schuldhaftes Ver alten urückzuführen ist (z. B. ungültigesVis m, ehlende Impfung). Insofern gilt Ziffer 5 (Rücktritt des Kunden) ents rech nd. 13. Inform tion zu Luftfahrtunte ne men D r Veranstalter info miert entsprechend der EU- Verord ung zur Unterrichtung von Fluggästen über di Identität des ausführenden Luftfahrtunterneh mens vor oder spät stens bei Buchu g. S eht die- s zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht fest, so n nnt der Veranstalter die Fluggesellschaft, die wah scheinlich den Flug durchführen wird und in- formi rt den Kunden, sobald di Fluggesellschaft e gülti feststeh . Üb r eventuelle achträgliche Änderungen i formiert d r Veranstalter unverzüg- lich. Die Blacklist (F uggesellschaften, d nen d Nutz ng des Luftraums über den Mitgliedsstaa ten untersagt ist) können Sie im Intern t un er https://ec. urop .eu/transpor /modes/air/safety/ air-ban_d oder auf den Internet eiten d s Veran stalters abrufen. 14. Besondere R gelungen im Zusammenhang mit ndemi en 14.1 Die Part ien sind sich einig, dass die ver n barten Re sel istungen du ch die jeweiligen Leis- tungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweili en Reisezeitpunkt g l tenden behördlichen Vorgaben und Auflagen er- bracht werden. 14.2 Der Reisende erklärt sich einv standen, ange mes ne Nutzungs egelungen oder -be chränkun gen der L istungserbringer bei der Inans ruchn h me vo R isel is ungen zu b acht n und im Falle von auftr tenden typischen Kra kheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistung träger unverzüg lich zu verständigen. D r Fahrer des Bus es ist nicht V rtreter desVeranstalters zur Entgege nahme von M ldungen und Reklamatione . 15. Streitbeil gung Der Veranstalter nimmt nicht an ein m Strei beile gungsverfahren v r einer Verbraucherschlich ungs- s elle teil. Die Europäische Kommissi o ste lt unter http://ec. uropa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Onli e-Be un verbrauch rrechtl cher Str i tigk it n für Vertr gsabschlüsse üb r die In erne seite d s Ve a stalters od mittels E-Mail bereit. Die Reisebeding nge entspreche n d m Stand vom 11.08.2020 Reiseveranstalter: OVA + REISEN GmbH, B instraße 5, 73430 Aalen Telefon : 07361/5701-30 E-Mail: info@ova-reisen.de Geschäftsführer: Ulrich Rau, Peter Rau, Friedel Rau Ha d lsr gister: Amtsgericht Ulm, HRB 500679 Ku d ngeldabsich rer: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1 , 2 0354 Hamburg, Tel: +49(0)40/53799360 Rems tal-Reisen Kolb GmbH & Co KG, Uhlandstr. 30, 73547 Lor Telefon : 07172/4849 E-Mail: remstal-reisen@t -online.de Geschäftsführ Werner Kolb Ha lsr gister: Amts gericht Ulm, HRB 70 1158 Kundengeldabsicherer: R+VAllgemeine Versic herung AG, Raiffeisen platz 1, 65189 Wiesbaden, Tel +49(0)611/53 35859 111

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