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66 *Haustür-Transfer-Service inkl. im PLZ-Gebiet 01+02. Andere Regionen auf Anfrage und gegen Aufpreis. Änderungen vorbehalten. Es gelten unsere AGB. 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages 1.1. Reiseanmeldungen können mündlich, telefonisch, elektronisch, durch E-Mail, SMS oder Fax erfolgen. Der Reisever trag soll mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Vorgaben des Reisenden geschlossen werden. Bei Ver tragsschluss erhält der Reisende durch E-Mail, Fax oder SMS etc. die Reisebestätigung, die auch als Bestätigung des Ver trags dient und § 651d Abs. 3 Satz 2 BGB entspricht. Sind beide Teile bei Ver tragsschluss anwesend oder wird der Ver trag außerhalb der Geschäftsräume von ATeams geschlossen, so hat der Reisende Anspruch auf eine Bestätigung des Ver trags in Papierform. 1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei Reiseanmeldung per Fax, E-Mail und SMS 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch ATeams bestätigt. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführ ten Personen. Für deren Ver tragsverpflichtung hat der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung einzustehen, sofern er eine entsprechende gesonder te Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonder te Erklärung übernommen hat. 1.3. Telefonisch nimmt ATeams, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisever trag nach Ziff. 1.1. geschlossen werden. 1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende oder nicht rechtzeitige Reisebestätigung ist ein neuer Ver tragsantrag, an den ATeams 10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann. 1.5. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr richten sich nach den Erläuterungen auf unserer Internetseite und den dor t abrufbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 1.6. Bei Reiseanmeldungen über das Internet bietet der Reisende ATeams den Abschluss des Reisever trags durch Betätigung des Buttons „Meine Reise jetzt zahlungspflichtig buchen“ verbindlich an. Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (nur Eingangsbestätigung, keine Annahme). Die Annahme erfolgt durch die Reisebestätigung innerhalb von 3 Tagen. Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung und Reisebestätigung auf der Internetseite maßgeblich. 2. Vermittelte Leistungen – weitere erst nach Beginn der Reise erbrachte Leistungen 2.1. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) ist ATeams nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i.S. des § 651v BGB. Als Vermittler haften wir insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung (einschließlich von uns zu ver tretender Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Unsere ver tragliche Haftung als Vermittler ist ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlerver trag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbar te Beschaffenheit fehlt. 2.2. Für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreiseleistung vom Reisenden z. B. am Urlaubsziel ausgewählt werden, ist ebenfalls Ziff. 2.1. maßgeblich. 3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten 3.1. ATeams unterrichtet den Reisenden vor der Reiseanmeldung über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslands (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen). 3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen und die erforderlichen Reiseunterlagen mitzuführen, sofern sich ATeams nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Reiseunterlagen bzw. Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. 3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwor tlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z. B. ungültiges Visum, fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 9. (Rücktritt) entsprechend. 4. Zahlungen 4.1. Nach Abschluss des Reisevertrages sind 15 % des Reisepreises pro Person nach Aushändigung des Sicherungsscheines zu zahlen, soweit die Parteien keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung treffen. Bei Flugreisen und Fluss- sowie Hochsee-Kreuzfahrten ist eine Anzahlung von 25% fällig. 4.2. Der Restbetrag ist 21 Tage vor Reisebeginn Zug um Zug gegen die Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen zu zahlen, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr gem. Ziffer 13 (siehe unten) abgesagt werden kann. Zeitgleich mit der Anzahlung sind die fälligen Prämien für vermittelte Versicherungen in voller Höhe zu leisten. 4.3. Ver tragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofor tigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und des Sicherungsscheins. 4.4. Sofern der Reisende die fälligen Zahlungen (An und Restzahlung) nicht leistet, kann ATeams nach Mahnung und angemessener Frist vom Ver trag zurücktreten und eine Rücktrittsentschädigung nach Ziff. 9. (siehe unten) verlangen. 5. Leistungen und Pflichten 5.1. ATeams behält sich Änderungen vom Prospekt/Katalog vor, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise. ATeams darf eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informier t. 5.2. ATeams hat Informationspflichten vor der Reiseanmeldung, soweit dies für die vorgesehene Pauschalreise erheblich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, Zahlungsmodalitäten, Mindestteilnehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen). 5.3. Ver tragsinhalt und Leistungen bestimmen sich nach den vor Reisebeginn durch ATeams gemachten Angaben nach Ziff. 5.1. und insbesondere den vereinbar ten Vorgaben des Reisenden, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbar t ist. Sie sollen in der Reiseanmeldung und Reisebestätigung enthalten sein (siehe oben Ziff. 1.). Außerdem ist dem Reisenden, sofern nicht bereits in der Annahme des Antrags (Reisebestätigung – siehe oben Ziff. 1.) bei Ver tragsschluss enthalten, unverzüglich nach Ver tragsschluss eine vollständige Reisebestätigung oder Abschrift des Ver trags zur Verfügung zu stellen. 5.4. ATeams hat über seine Beistandspflichten zu informieren und diese nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich der Reisende z. B. hinsichtlich der vereinbar ten Rückbeförderung oder anderen Gründen in Schwierigkeiten befindet. Bei vom Reisenden verschuldeten Umständen kann ATeams Ersatz angemessener und tatsächlich entstandener Aufwendungen verlangen. 5.5. ATeams hat dem Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn die notwendigen Reiseunterlagen zu übermitteln und über nach Ver tragsschluss eingetretene Änderungen zu unterrichten (siehe auch Ziff. 6. und Ziff. 7.). 5.6. Preis- und Leistungsänderungen nach Ver tragsschluss sind in Ziff. 6. sowie Ziff. 7. geregelt. 5.7. Die Vergabe der Sitzplätze erfolgt in der Regel in der Reihenfolge des Einganges der Buchungen, ist aber nicht Ver tragsbestandteil. Veränderungen sind aus beförderungstechnischen Gründen möglich. ATeams bemüht sich um die Einhaltung der ursprünglich vergebenen Sitzplätze. 6. Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen 6.1. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch ATeams sind einseitig zulässig, aber nur wirksam, wenn sie ATeams gegenüber dem Reisenden z. B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn erklär t. Die Rechte des Reisenden bei Reisemängeln bleiben hiervon unberühr t. 6.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unter den konkreten Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reisebeginn zulässig, über die ATeams ausdrücklich z.B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform zu unterrichten hat. Der Reisende kann zurücktreten oder die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzreise innerhalb der Annahmefrist des Veranstalters annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung des Reisenden gilt das Angebot von ATeams als angenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden. 6.3. Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise angenommen, so hat der Reisende Anspruch auf Minderung (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatzreise nicht mindestens gleichwer tig ist. Ergeben sich durch die Änderung für ATeams geringere Kosten, so ist dem Reisenden der Mehrbetrag auf die geringeren Kosten zu erstatten (§ 651m Abs. 2 BGB). 7. Preiserhöhung und Preissenkung vor Reisebeginn 7.1. ATeams kann Preiserhöhungen bis 8 % des Reisepreises einseitig nur bei Vorliegen der Gründe für die Erhöhung aus sich unmittelbar ergebenden und nach Ver tragsschluss erhöhten Beförderungskosten (Treibstoff, andere Energieträger) oder erhöhten Steuern und sonstigen Abgaben (Touristenabgaben, Hafen-, oder Flughafengebühren) oder geänder ter und für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse vornehmen. Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbar ten und geänder ten Reisepreises (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Person umgerechnet und anteilig erhöht. Unterrichtet ATeams den Reisenden durch E-Mail, Fax, SMS, in Papierform etc. nicht klar und verständlich über die Preiserhöhung, die Gründe und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam. 7.2. Übersteigt die nach Ziff. 7.1. vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann ATeams sie nicht einseitig, sondern nur unter den engen Voraussetzungen des § 651g BGB vornehmen. ATeams kann dem Reisenden insofern eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende sie innerhalb der von ATeams bestimmten angemessenen Frist annimmt oder zurücktritt. Einzelheiten ergeben sich aus § 651g BGB. 7.3. Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 7.1. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für ATeams führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von ATeams zu erstatten. ATeams darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind. 8. Vertragsübertragung – Ersatzreisende 8.1. Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall bei Zugang nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn in Papierform, durch E-Mail, Fax, SMS etc. erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. 8.2. ATeams kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. 8.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende gegenüber ATeams als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. ATeams darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind. 8.4. ATeams hat dem Reisenden nachzuweisen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. 9. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise 9.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax, SMS) gegenüber ATeams erfolgen. Ausreichend ist der Rücktritt gegenüber dem Reisevermittler. Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts bei ATeams oder dem Vermittler. 9.2. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert ATeams den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Stattdessen kann ATeams vom Reisenden grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen, ausgehend vom Gesamtreisepreis je nach Reiseart und Rücktrittszeitpunkt vor Reisebeginn, verlangen: a) bei Pkw-, Bus- und Bahnreisen • bis 4 Wochen vor Reisebeginn 10 % • ab 28. Kalender tag vor Reisebeginn 15 % • ab 21. Kalender tag vor Reisebeginn 35 % • ab 14. Kalender tag vor Reisebeginn 50 % • ab 3. Kalender tag vor Reisebeginn 75 % b) bei Flugreisen • bis 4 Wochen vor Reisebeginn 25 % • ab 28. Kalender tag vor Reisebeginn 35 % • ab 21. Kalender tag vor Reisebeginn 50 % • ab 14. Kalender tag vor Reisebeginn 75 % • ab 3. Kalender tag vor Reisebeginn 90 % c) bei Seeschiffsreisen/Flusskreuzfahr ten • bis 60. Kalender tag vor Reisebeginn 35 % • ab 59. Kalender tag vor Reisebeginn 40 % • ab 28. Kalender tag vor Reisebeginn 50 % • ab 21. Kalender tag vor Reisebeginn 70 % • ab 14. Kalender tag vor Reisebeginn 90 % Maßgeblich ist bei kombinier ten Reisen die konkrete Bezeichnung der Reise im Prospekt, Katalog bzw. Internet. 9.3. Bei Stornierungen von Reisen, in deren Leistungen bzw. Zusatzleistungen Eintrittskar ten enthalten sind, ist ab 60 Tage vor Reisebeginn zu den üblichen Stornierungsgebühren der volle Preis der Eintrittskar te zu entrichten, sofern diese nicht von ATeams anderweitig veräußer t werden kann. 9.4. Erfolgt die Stornierung einer Buchung nur teilweise (Anzahl, Personen, Leistungen), beziehen sich obige Entschädigungssätze auf die Differenz der Rechnungssummen. 9.5. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung sei überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale. 9.6. Auf den Nichtantritt der Reise werden die Ziffern 9.2. bis 9.5. entsprechend angewandt. 9.7. Nach dem Rücktritt des Reisenden ist ATeams zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet. Die Rückerstattung hat unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu erfolgen. 9.8. Abweichend von Ziff. 9.2. kann ATeams vor Reisebeginn keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsor t oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsor t erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich i.S. dieses Unter titels, wenn sie nicht der Kontrolle der Par tei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. 10. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden 10.1. Grundsätzlich besteht nach Ver tragsschluss kein Anspruch des Reisenden auf Änderungen des Ver trags. ATeams kann jedoch, soweit für ihn möglich, zulässig und zumutbar, Wünsche des Reisenden berücksichtigen. 10.2. Verlangt der Reisende nach Ver tragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann ATeams eine Bearbeitungsgebühr von pauschalier t 30 EUR verlangen, soweit ATeams nach entsprechender Information des Reisenden nicht eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wer tes der von ATeams erspar ten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was ATeams durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. 11. Reiseabbruch Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z. B. Krankheit), besteht kein Anspruch auf Erstattung des anteiligen Reisepreises. ATeams ist aber verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung erspar ter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwer tung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen. Dies gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 12. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten 12.1. ATeams kann den Reisever trag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stör t, so dass seine weitere Teilnahme für ATeams und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. ATeams steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht erspar te Aufwendungen und Vor teile aus einer anderweitigen Verwer tung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben unberühr t. 12.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z. B. Information des Veranstalters) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der ATeams-Touristik GmbH & Co. KG (Stand 2021 /10)

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