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67 14.3. Für Klagen von EBT gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von EBT vereinbart. 15. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus) 15.1 Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden. 15.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleistungen das Fahrpersonal und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. (Stand dieser Fassung Dezember 2022) WICHTIGE INFORMATIONEN ZU IHREM REISEVERANSTALTER Kontaktadressen: EBT-Europa Bustouristik GmbH, Am Wollhaus 12, 74072 Heilbronn Telefon: +49 7131 626101, E-Mail: info@ebt-reisen.de Bitte wenden Sie sich während Ihrer Reise bei Schwierigkeiten immer an unser Personal vor Ort (Busfahrer, Reisebegleitung, Reiseleitung). Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302: Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Infor mationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungs gemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnum mer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die Sie sich mit dem Reiseveranstalter in Ver bindung setzen können. Die Reisenden können die Pauschalreise innerhalb einer angemes senen Frist und unter Umständen unter zusätz lichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8% des Pauschalreise preises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reise veranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnah me des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwort liche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstat tung und unter Umständen auf eine Ent schädigung. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschal reise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheits probleme bestehen, die die Pauschalreise vor raussichtlich beeinträchtigen. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der PauInformation zu den Reiseveranstalter-Pflichten Wir sind als Veranstalter für alle vertraglichen Reiseleistungen verantwortlich und zum Beistand verpflichtet, wenn Sie sich während der Reise in Schwierigkeiten befinden. Wir überreichen Ihnen nachfolgend die erforderlichen Informationen im Abschnitt „Ihre wichtigsten Rechte“. Reiseerfordernisse Wir haben Sie über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der Fristen für das Erlangen eines Visums und über gesundheitspolizeiliche Formalitäten vor Reiseanmeldung zu unterrichten. Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrer Bestätigung bzw. der Reiseunterlagen. Für die Reise in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist ein gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass erforderlich. Rücktritt vor Reisebeginn Sie können vor Reisebeginn gegen Zahlung einer Entschädigung zurücktreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren „Allgemeinen Reisebedingungen“. Hinweis auf Reiseversicherung Wir weisen Sie auf den möglichen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod hin. Hinweis auf das Recht zu Übertragung des Vertrags auf einen anderen Reisenden Der Reisende hat vor Reisebeginn das Recht, den Vertrag unter den Voraussetzungen des § 651e BGB auf einen anderen Reisenden zu übertragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren „Allgemeinen Reisebedingungen“. IHRE WICHTIGSTEN RECHTE Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. EBT- Europa Bustouristik GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. schalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchge führt werden, so sind dem Reisenden angemes sene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rück trittsgebühr vom Vertrag zurück treten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erheb liche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleisstungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadensersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsge mäß erbracht werden. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die In solvenz des Reiseveranstalters nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Be standteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. EBT Europa Bustouristik GmbH hat eine Insolvenz absicherung mit tourVERS Touristik-Versiche rungs-Service GmbH abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der In solvenz von EBT- Europa Bustouristik GmbH verweigert werden. Stand: 05/2020, gültig für alle Pauschalreisen gebucht ab 01.07.2018 Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung! 5-Sterne-Bus-Paket inklusive:  Reise-Rücktrittskosten-Versicherung  Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Vers.)  Reise-Krankenversicherung  Notfall-Versicherung  Reise-Unfallversicherung  Reisegepäck-Versicherung Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Wenn Sie weitere Informationen wünschen melden Sie sich bitte telefonisch bei uns. Möchten Sie eine Versicherung abschließen? Bitte fordern Sie diese telefonisch bei uns an. Wir senden Ihnen dann die Versicherungspolice zu. Versicherungen sind nur abschließbar bis spätestens 21 Tage nach Reisebuchung, und mindestens 30 Tage vor Reiseantritt! Ihr EBT-Team Tel. 07131-626101

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