Katalog

43 Sommer 2023 Stornostaffel A = Tagesfahrten ohne zusätzliche Beförderungsleistungen (z.B. Schifffahrt, Bahn, usw.) und/oder ohne gastronomische Leistungen (z.B. Mittagessen) Stornostaffel B = Tagesfahrten mit zusätzlichen Leistungen wie Beförderungsleistungen (z.B. Schifffahrt, Bahn, usw.) und/oder mit gastronomische Leistungen (z.B. Mittagessen) und/ oder Eintrittspreisen Stornostaffel C = Mehrtagesreisen mit Busprogramm vor Ort Stornostaffel D = Busreisen im Ferienzielverkehr (kein Bus vor Ort) Stornostaffel E = Kombinierte Busreisen/Flusskreuzfahrten Stornostaffel F = Gruppenreisen falls durch die Stornierung die vereinbarte Mindestteilnehmerzahl unterschritten wird. In allen anderen Fällen gilt die entsprechend passende Storno- staffel A-E Stornostaffel G = Eventreisen mit Eintrittskarten für Opern o.ä. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, HAUPTS nachzuweisen, dass HAUPTS überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von HAUPTS geforderte Entschädigungspauschale. 5.3. HAUPTS behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit HAUPTS nachweist, dass HAUPTS wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist HAUPTS verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 5.4. Ist HAUPTS infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat HAUPTS unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten. 5.5. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von HAUPTS durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie HAUPTS 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. 5.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. 6. Umbuchungen 6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil HAUPTS keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann HAUPTS bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer € 15 pro betroffenen Reisenden. 6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl 7.1. HAUPTS kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von HAUPTS beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein. b) HAUPTS hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben. c) HAUPTS ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. d) Ein Rücktritt von HAUPTS später als 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen, sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen bzw. 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen ist unzulässig. 7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6. gilt entsprechend. 8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen 8.1. HAUPTS kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von HAUPTS nachhaltig stört oder wenn er sich in solchemMaß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von HAUPTS beruht. 8.2. Kündigt HAUPTS, so behält HAUPTS den Anspruch auf den Reisepreis; HAUPTS muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die HAUPTS aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 9. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden 9.1. Reiseunterlagen Der Kunde hat HAUPTS oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von HAUPTS mitgeteilten Frist erhält. 9.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. b) Soweit HAUPTS infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von HAUPTS vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von HAUPTS vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an HAUPTS unter der mitgeteilten Kontaktstelle von HAUPTS zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von HAUPTS bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. d) Der Vertreter von HAUPTS ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 9.3. Fristsetzung vor Kündigung Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er HAUPTS zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von HAUPTS verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. 10. Beschränkung der Haftung 10.1. Die vertragliche Haftung von HAUPTS für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt. 10.2. HAUPTS haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von HAUPTS sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. HAUPTS haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von HAUPTS ursächlich geworden ist. 11. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber HAUPTS geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen. 12. Information zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen 12.1. HAUPTS informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. 12.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist HAUPTS verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald HAUPTS weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird HAUPTS den Kunden informieren. 12.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird HAUPTS den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren. 12.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von HAUPTS oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen von HAUPTS einzusehen. 13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 13.1. HAUPTS wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. 13.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn HAUPTS nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 13.3. HAUPTS haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde HAUPTS mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass HAUPTS eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 14. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus) 14.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden. 14.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. Der Fahrer des Buses ist nicht Vertreter von HAUPTS zur Entgegennahme von Meldungen und Reklamationen. 15. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand 15.1. HAUPTS weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass HAUPTS nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. HAUPTS weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische OnlineStreitbeilegungs- Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. 15.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und HAUPTS die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können HAUPTS ausschließlich an deren Sitz verklagen. 15.3. Für Klagen von HAUPTS gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von HAUPTS vereinbart. Reiseveranstalter ist: Haus Haupts GmbH Neusser Straße 317, 41065 Mönchengladbach Geschäftsführer: Marco Haupts, Inge Haupts Handelsregister: HRB 1673 Telefon: 02161/820 98-0, Fax: 02161/820 98-20 Email: info@haupts-reisen.de © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2018 REISEBEDINGUNGEN FÜR PAUSCHALREISEN

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