Katalog

54 Reisebüro Hornsteiner, Tel. 08823 / 2044 Was Sie wissen sollten Unsere Reisebusse Die in diesem Programm aufgeführten Reisen werden mit unseren neuen Setra ****Fernreisebussen FIRST CLASS, mit modernster Bustechnik durchgeführt. Ein Höchstmaß an Sicherheit und eine Top-Ausstattung wie Klimaanlage, Bordküche, WC, bequeme Komfortbestuhlung mit großer Beinfreiheit, Navigations- CD-, Video- und DVD Unterhaltungssystem und vieles mehr machen jede Urlaubsreise für Sie zum Genuss. Wir bringen Sie nicht nur sicher ans Ziel, sondern sorgen auch für die gewünschte Bequemlichkeit. Zustiege Ihre Zustiegsmöglichkeiten sind Wallgau, Krün, Mittenwald, Garmisch-Partenkirchen, Farchant, Oberau. Weitere Zustiege auf Anfrage. Reisepass Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist bei allen Fahrten mitzuführen. Sitzplätze Ihrem Wunsch entsprechend reservieren wir bei der Buchung Ihren bevorzugten Sitzplatz. Parkplatz Auswärtige Fahrgäste können ihr Auto bei uns in Wallgau am Betriebshof abstellen. Für bei uns abgestellte Fahrzeuge können wir keine Haftung übernehmen. Anmeldung Bitte nehmen Sie Ihre Anmeldung rechtzeitig vor, sie ist möglich in unseren Büros, telefonisch oder schriftlich. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Reisebestätigung. Ihre Treue wird belohnt Seit 2011 führen wir unsere beliebte Kundenkarte. Und so funktioniert es! Für jede Mehrtagesfahrt (mindestens 2 Nächte, ausgenommen Wellness-, Musical- sowie in Ausnahmefällen separat gekennzeichnete Fahrten) erhalten Sie einen Treuestempel. Ist Ihre Karte voll (6 Stempel) erhalten Sie bei der Buchung einer 7ten Reise einen Treuebonus (Preisnachlass) von € 150,- pro Person. Ihre persönliche Kundenkarte ist nicht übertragbar dafür aber zeitlich unbefristet. Hotel Ihre Unterkunft wählen wir sorgfältig für Sie aus. Wo bereits möglich, werden die Hotels namentlich im Reisekatalog genannt. Dies ist jedoch nicht immer der Fall, da Hotelkontingente oft lange vor Drucklegung des Kataloges eingekauft werden und sich so Änderungen ergeben können, die eine Umbuchung erfordern. Ein Hotelumbuchung behalten wir uns somit vor. Falls eine Hoteländerung erforderlich ist, wird in solchen fällen nur auf gleich- oder höherwertige Hotels ausgewichen. Aufgrund der Corona Pandemie und damit verbundener behördlicher Hygienevorschriften können gebuchte und inkludierte Leistungen wie z.B. Frühstücksbuffet, andere Mahlzeiten oder die Nutzung verschiedener Hoteleinrichtungen ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Insolvenzschutz Entsprechend der Pauschalreise Verordnung gemäߧ651r BGB haben wir das Insolvenzrisiko für Sie abgesichert. Den Scherungsschein finden Sie auf der Rückseite Ihrer Buchungsbestätigung. Datenschutz Wir verpflichten uns selbstverständlich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die jeweils aktuelle Version unserer Datenschutzerklärung finden Sie bequem auf unserer Homepage unter https://www.reisebuero-hornsteiner.de/datenschutzerklaerung Anzahlung Bei der Anmeldung erbitten wir eine Anzahlung pro Person von € 100,-, nach dem Erhalt der Anzahlung ist Ihr Vertrag/ Reservierung rechtskräftig. Die Restzahlung ist 18 Tage vor Reiseantritt fällig. Fahrten zu Musik- und Theaterveranstaltungen sind in voller Höhe bei der Anmeldung zu bezahlen. Bankverbindung Raiffeisenbank Wallgau – Krün IBAN DE11 7036 2595 0000 0287 46 BIC: GENODEF1WAK Mindestteilnehmerzahl Unsere Ausflüge und Mehrtagesreisen unterliegen einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen, sollten diese nicht erreicht werden, informieren wir Sie rechtzeitig und behalten uns dann eine Absage vor oder bieten Ihnen eine Alternative. Eingeschränkte Mobilität Unsere angebotenen Reisen sind dann für Personen nicht geeignet, wenn sie durch ihre Mobilitätseinschränkung nicht selbstständig in den Bus ein- und aussteigen können. Reiserücktrittsversicherung/Stornierung Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchversicherung. Bei Stornierung einer Reise gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die somit anfallenden Stornogebühren. Programmänderungen behalten wir uns vor. Einen Auszug der allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie im Reiseprogramm, die kompletten AGB können Sie im Internet unter www.reisebuero-hornsteiner.de einsehen. Hygienekonzept Bitte beachten Sie bei Bedarf unser individuelles Hygienekonzept, das Sie und uns schützen soll. Geschäftszeiten Montag bis Freitag 08.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr Samstag 08.00 – 12.00 Uhr Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Omnibus Günther Hornsteiner trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Omnibus Günther Hornsteiner über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vomVertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Omnibus Günther Hornsteiner hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, info@ruv.de, Tel 0611/5330 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Omnibus Günther Hornsteiner verweigert werden.

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