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Reiseschützer seit 1907 Urlaub ohne Ende oder plötzlich Urlaubsende? Wenn bei Ihrer Busreise etwas Unerwartetes dazwischenkommt, sind wir für Sie da! Mehr zum Reiseschutz für Busreisen erfahren Sie in Ihrem Reisebüro oder unter ergo-reiseversicherung.de. Marketinginformation 1591005_1908_Imageanzeige_Bus_DIN-A5quer_Motiv1.indd 1 27.08.19 10:32 Reiseversicherung Buscharter – Mieten Sie Ihren Reisebus Lenk- und Ruhezeitenregelungen für Busfahrer Sie organisieren eine Gruppenreise, einen Tagesausflug, eine Veranstaltungen o.ä. und benötigen nur einen Bus? Dann mieten Sie sich einfach Ihren Reisebus. Dafür benötigen wir lediglich die Reisroute, Reisetermin und die Anzahl der mitfahrenden Gäste. Um alles weitere kümmern wir uns. Sie haben sich entschieden eine Reise zu organisieren! Achten Sie bitte beim Planen darauf, dass Busfahrer/innen die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten nach den EG-Sozialvorschriften einhalten müssen! Denn diese gesetzlichen Vorschriften dienen Ihrer eigenen Sicherheit! Diese Verordnung enthält darüber hinaus einen erweiterten Haftungstatbestand in Bezug auf die Einhaltung der Tageslenkzeit, Wochenlenkzeit, Tagesruhezeit und Wochenruhezeit sowie der Lenkzeitunterbrechung. Bitte beachten Sie, dass zukünftig auch Reiseveranstalter, Hauptauftragnehmer, Unterauftragnehmer und Fahrervermittlungsagenturen sicherstellen müssen, dass die vertraglich vereinbarten Beförderungszeiten nicht gegen die EG-Sozialvorschriftenverordnung verstoßen. Dies bedeutet, dass auch Organisatoren von Gruppenreisen künftig für Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeitvorschriften sowie für evtl. daraus resultierende Folgeschäden in Bezug auf Personen- und Sachschäden haftbar gemacht werden könnten. Nachfolgend haben wir Ihnen deshalb die wichtigsten Vorschriften zusammengestellt: Benötigen Sie noch Tipps und Unterstützung bei der Planung, so erarbeiten wir gerne alle Details zusammen, ob telefonisch, schriftlich oder bei einem persönlichen Besuch in unserer Firmenzentrale in Fridolfing. Tägliche Lenkzeit Der Fahrer darf maximal 9 Stunden pro Tag lenken. (Die Pausen und Ruhezeiten sind natürlich einzuhalten). Für längere Gruppenreisen gilt, dass nach spätestens 6 Einsatztagen eine Wochenruhezeit eingelegt werden muss, die mindestens 24 Stunden beträgt. Innerhalb von 2 Wochen muss dem Fahrer eine Wochenruhezeit von mindestens 45 ununterbrochenen Stunden gewährt werden. Tägliche Einsatzzeit Die maximale tägliche Einsatzzeit des Fahrers beträgt 13 Stunden ab/bis Betriebshof bzw. Hotel. Danach muss eine Ruhepause von mindestens 11 Stunden eingehalten werden. Ist eine Einsatzzeit von mehr als 15 Stunden erforderlich, dann kann dies mit einer Zweimannfahrerbesetzung realisiert werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von uns! Kurzpausen / Lenkzeitunterbrechung Unabhängig von den Bedürfnissen der Fahrgäste, muss der Fahrer nach einer Lenkzeit von 4½ Stunden eine Unterbrechung von 45 Minuten einlegen. Diese Unterbrechung darf auch in zwei Abschnitten von mindestens 15 Minuten und mindestens 30 Minuten aufgeteilt werden. Ein Klick zu IhremMietomnibus https://www.marx-reisen.de/mietbus/bus-mieten-anfrage/ 4

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