Katalog

9. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG 9.1. Die vertragliche Haftung von MERZ für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt. 9.2. MERZ haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von MERZ sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651 b, 651 c, 651 w und 651 y BGB bleiben hierdurch unberührt. MERZ haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von MERZ ursächlich geworden ist. 10. GELTENDMACHUNG VON ANSPRÜCHEN, ADRESSAT Ansprüche nach dem § 651 i Abs. (3) Nr. 2, 4 – 7 BGB hat der Kunde/ Reisende gegenüber MERZ geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen. 11. INFORMATION ZUR IDENTITÄT AUSFÜHRENDER LUFTFAHRTUNTERNEHMEN 11.1. MERZ informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. 11.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft (en) noch nicht fest, so ist MERZ verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald MERZ weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird MERZ den Kunden informieren. 11.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird MERZ den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist über den Wechsel informieren. 11.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist), ist auf den Internetseiten von MERZ oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/airban/index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen von MERZ einzusehen. 12. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN 12.1. MERZ wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. 12.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/ Reisenden. Dies gilt nicht, wenn MERZ nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 12.3. MERZ haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde MERZ mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass MERZ eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 13. BESONDERE REGELUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT PANDEMIEN (INSBESONDERE DEM CORONAVIRUS) 13.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden. 13.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. Der Fahrer des Busses ist nicht Vertreter von MERZ zur Entgegennahme von Meldungen und Reklamationen. 14. ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG; RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND 14.1. MERZ weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass MERZ nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. MERZ weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http:// ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. 14.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und MERZ die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können MERZ ausschließlich an deren Sitz verklagen. 14.3. Für Klagen von MERZ gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von MERZ vereinbart. © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher O mnibusunternehmer e. V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart/München, 2017 – 2021 Reiseveranstalter: Firma: Merz Reisen GmbH Geschäftsführerin: Patricia Ehbauer Handelsregister: 2435, Amtsgericht Nürnberg Straße: Birgittenweg 6 PLZ/Ort: 92348 Gnadenberg Telefon: + 49 (0) 9187 95 29 0 E-Mail: info@merz.reisen WWW.MERZ.REISEN 59

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