Katalog

0,5X Selbstbeteiligung Reiserücktritt- /Reiseabbruch- Versicherung (nur bei Tarifen mit Selbstbeteiligung): je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens (mindestens 25,– € je Person) Geltungsbereich: Europa (inkl. Russische Föderation, Mittelmeer-Anrainerstaaten, Kanarische Inseln, Azoren und Madeira) Versicherungs-Summen: Verspätungs-Versicherung: 1.500,– € je Person Reisegepäck-Versicherung: 3.000,– € je Person Gepäckverspätungs-Versicherung: 150,– € je Person je Versicherungsfall Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport: unbegrenzt für medizinische / zahnärztliche Notfall-Behandlung, bis 10.000,– € für Such-, Rettungs- und Bergungskosten Reiseunfall-Versicherung: je Person bis zu 30.000,– € bei Invalidität, 10.000,– € bei Tod Sport & Aktiv-Versicherung: 500,– € je Person für verpasste Aktivitäten, 500,– € je Person für Sportgeräte Versicherte Reisedauer: Die Versicherungen gelten für die Dauer einer Reise (vom Antritt der Reise bis zur Rückkehr). Bus-Reiserücktritt-Basisschutz, Bus-Reiserücktritt- Vollschutz: Maximal sind 999 Tage möglich. Bus-Vollschutz-Paket: Maximal sind 30 Tage möglich. Abschlusshinweise: Jeder Reiseschutz, der eine Reiserücktritt- Versicherung enthält, sollte bei Buchung der Reise abgeschlossen werden. Ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Wenn zwischen der Buchung und dem Reiseantritt 29 Tage oder weniger liegen, gilt: Sie müssen den Reiseschutz sofort, spätestens innerhalb der nächsten drei Tage, abschließen. Wichtige Information: Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungs-Bedingungen von AWP P&C S.A. Die vollständigen Produkt- und Verbraucherinformationen und Versicherungs-Bedingungen können Sie unter www.allianz-reiseversicherung.de einsehen oder unter Telefon +49.89.6 24 24-460 anfordern. Leistungs- und Beitrags-Änderungen vorbehalten. ENTSPANNT DIE WELT ENTDECKEN Mit dem richtigen Reiseschutz im Gepäck sorgenfrei verreisen. BUS- REISERÜCKTRITTVOLLSCHUTZ • Reiserücktritt-Versicherung • Reiseabbruch-Versicherung • Verspätungs-Versicherung • Sport & Aktiv-Versicherung • Reise-Assistance EUROPA je Person Reisepreis bis mit SB ohne SB 100,– 7,– 8,– 250,– 13,– 16,– 500,– 18,– 24,– 750,– 23,– 32,– 1.000,– 28,– 39,– 1.500,– 36,– 49,– 2.500,– 48,– 60,– 3.500,– 128,– 159,– BUSREISERÜCKTRITTBASISSCHUTZ • Reiserücktritt- Versicherung • Reise-Assistance EUROPA je Person Reisepreis bis mit SB 100,– 5,– 250,– 10,– 500,– 16,– 750,– 21,– 1.000,– 24,– 1.500,– 32,– 2.500,– 40,– 3.500,– 101,– Alle Beträge in Euro. SB = Selbstbeteiligung. BUS-VOLLSCHUTZ-PAKET ohne Reise-Krankenversicherung mit Reise-Krankenversicherung • Reiserücktritt-Versicherung • Reiseabbruch-Versicherung • Verspätungs-Versicherung • Reisegepäck-Versicherung • Gepäckverspätungs- Versicherung • Reiseunfall-Versicherung • Sport & Aktiv-Versicherung • Reise-Assistance • Reiserücktritt-Versicherung • Reiseabbruch-Versicherung • Verspätungs-Versicherung • Reisegepäck-Versicherung • Gepäckverspätungs- Versicherung • Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport • Reiseunfall-Versicherung • Sport & Aktiv-Versicherung • Reise-Assistance EUROPA EUROPA je Person Reisepreis bis mit SB ohne SB mit SB ohne SB 100,– 9,– 11,– 10,– 12,– 250,– 16,– 19,– 18,– 23,– 500,– 23,– 27,– 25,– 29,– 750,– 29,– 34,– 30,– 37,– 1.000,– 34,– 41,– 36,– 45,– 1.500,– 42,– 58,– 45,– 61,– 2.500,– 53,– 63,– 57,– 71,– 3.500,– 129,– 162,– 147,– 182,– RZ 2021-1228 Bus-Standardanzeige 2021 A5 quer_v1.indd 1 29.06.21 11:44 11.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist), ist auf den Internetseiten von MERZ oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen von MERZ einzusehen. 12. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN 12.1. MERZ wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. 12.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn MERZ nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 12.3. MERZ haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde MERZ mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass MERZ eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 13. BESONDERE REGELUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT PANDEMIEN (INSBESONDERE DEM CORONAVIRUS) 13.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden. 13.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder - beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. Der Fahrer des Busses ist nicht Vertreter von MERZ zur Entgegennahme von Meldungen und Reklamationen. 14. ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG; RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND 14.1. MERZ weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass MERZ nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. MERZ weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. 14.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und MERZ die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können MERZ ausschließlich an deren Sitz verklagen. 14.3. Für Klagen von MERZ gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von MERZ vereinbart. ©Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgar/München, 2017 – 2021 Reiseveranstalter: Firma: Merz Reisen GmbH Geschäftsführerin: Patricia Ehbauer Handelsregister: 2435, Amtsgericht Nürnberg Straße: Birgittenweg 6 PLZ/Ort: 92348 Gnadenberg Telefon: +49 (0)9187 95 29 0 E-Mail: info@merz.reisen WICHTIGSTE RECHTE NACH DER RICHTLINIE (EU) 2015/2302 –  Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. –  Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. –  Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. –  Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. –  Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (z. B. Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8% des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. –  Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. –  Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. –  Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. –  Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Merz Reisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Merz Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 –  Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. –  Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. –  Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Merz Reisen GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit R + V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde (R + V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, www.ruv.de, Telefon: +49 (0)800 533 11 11, E-Mail: ruv@ruv.de) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Merz Reisen GmbH verweigert werden. Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de Reiseveranstalter: Merz Reisen GmbH, Birgittenweg 6, 92348 Gnadenberg, Telefon: +49 (0)9187 95 29 0, info@merz.reisen, www.merz.reisen Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form UNSERE ABFAHRTSORTE Neumarkt St. Florianstraße, IKK-Parkplatz Unterölsbach Barstenweg, MERZ-Betriebshof Altdorf Professor-Becker-Straße, Parkplatz Südtangente Feucht Hauptstraße, Katholische Kirche Nürnberg Rothenburger Straße, U-Bahn-Haltestelle (bei Evenord) Fürth Poppenreuther Straße, IKEA Bushaltestelle Erlangen, Parkplatz West/ZOB Schwabach, neuer ZOB beim Bahnhof Langwasser, Haltebucht Liegnitzer Straße ABFAHRT Die in der Ausschreibung angegebene Abfahrts- zeit ist für die 1. Haltestelle gültig. Diese variiert je nach Fahrtrichtung. Ihre konkrete Abfahrtszeit entnehmen Sie bitte Ihrer Reisebestätigung. KOSTENFREIES PARKEN Nutzen Sie die kostenfreie Parkmöglichkeit für die Dauer der Reise auf unserem Betriebsgelände in Unterölsbach. Unterölsbach befindet sich direkt an der Autobahnausfahrt Oberölsbach an der A3 Würzburg – Regensburg. Adresse: Merz Reisen Betriebshof, Barstenweg 2, 92348 Unterölsbach SO FINDEN SIE UNS > Amberg >München >Heilbronn >Würzburg >Würzburg > Regensburg > Berlin NÜRNBERG ALTDORF BERG NEUMARKT GNADENBERG A6 A9 Ausfahrt Oberölsbach A3 Autobahnkreuz Nürnberg Autobahnkreuz Altdorf Autobahnkreuz Nürnberg Ost P 278 Buchungshotline 0918795290 www.merz.reisen 279

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