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Bezahlung Mit Bestätigung von uns wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag muss 14 Tage vor Reiseantritt bezahlt sein. Alle Preise gelten pro Person im Doppelzimmer. Bei Flugreisen gelten ggf. andere Zahlungsbedingungen, abhängig von den AGB’s der jeweiligen Veranstalter. Ermäßigungen Alle Ermäßigungen sind mit der Anmeldung zu beantragen. Gruppen erhalten eine Ermäßigung auf den Grundpreis nur bei gemeinsamer Buchung und Bezahlung. Kinderermäßigung: Voraussetzung für die Gewährung einer Kinderermäßigung ist die Angabe des Geburtsdatums des betreffenden Kindes bei Buchung der Reise. Maßgeblich ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt. Wir gewähren für Kinder unter 12 Jahren in Begleitung und im Zimmer von 2 vollzahlenden Erwachsenen 20% Ermässigung auf den Grundpreis, sofern keine anderen Angaben gemacht sind (außer Rund- Schiffs- und Flugreisen – hier auf Anfrage). Betten-/Touristensteuer und Kurtaxe Viele Städte haben bereits eine solche Steuer eingeführt, mit vielen Weiteren ist zu rechnen. Falls in der 5 Permanenter Luftaustausch Basis der Klimatechnik sind Klimaanlagen mit besonders hohem Frischluftanteil und wirkungsvollen Filtersystemen. Die Luft wird alle zwei bis vier Minuten komplett ausgetauscht. Zum Vergleich: Das pro Stunde bewegte Luftvolumen entspricht dem von bis zu 35 Einfamilienhäusern. Insgesamt steht dem Fahrgast damit ein deutlich höherer Frisch- luftanteil im Omnibus zur Verfügung als zum Beispiel im Flugzeug. Hocheffiziente Filtertechnik Bei Reisebussen entsteht konzeptbedingt durch die Entlüftung über den Fußraum ein sanfter, vertikaler Luftstrom, der Luftverwirbelungen wirkungsvoll verhindert. Die hochwirksamen Filter filtern potenziell virentragende Partikel und Staubanteile aus der Luft heraus und schaffen so eine gesunde Wohlfühlatmosphäre an Bord. Weitere Informationen über Hygieneregeln und -konzepte entnehmen Sie bitte unseren jeweiligen Webseiten: www.herbold-reisen.de – www.huetter-reisen.de – www.metzgerreisen.de Leistung nicht aufgeführt, muss diese von Ihnen, unserem Reisegast, gegebenenfalls vor Ort selbst bezahlt werden. Eventuelle Energiezuschläge Sollten einzelne Leistungsträger (Hotels, Fähren usw.) bei einer Ihrer gebuchten Reise einen „Energiezuschlag“ einführen, werden wir Sie darüber unterrichten und diesen weiterberechnen. Hinweis zu evtl. Leistungsänderungen aufgrund Covid-19 Eingeschlossene Leistungen können aufgrund der Corona-Pandemie eingeschränkt sein: Aufgrund behördlicher Hygiene- und Abstandsvorschriften ist es derzeit nicht möglich zu garantieren, dass alle inkludierten und gebuchten Leistungen wie erwartet erbracht werden können. Insbesondere (aber nicht ausschließlich) Leistungen in Hotels, wie z.B. Frühstücksbuffets und andere Mahlzeiten, die Nutzung verschiedener Hoteleinrichtungen (insbesondere Freizeit- und Wellnesseinrichtungen) und andere Leistungskomponenten, können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Soweit sich diese Einschränkungen auf lokale Vorschriften begründen rechtfertigen diese Einschränkungen keine Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz. Ergänzungsversicherung Covid-19 Gerne können Sie eine Ergänzungs-Versicherung Covid-19 zu jeder RRV/RAB abschließen. Diese schließt die Erkrankung an Covid-19 als versichertes Ereignis in den Versicherungsschutz ein, wenn der Versicherte oder eine Risikoperson hiervon betroffen ist. Als Leistungsnachweis reicht ein positives Testergebnis zum Zeitpunkt der Stornierung aus. Buchbar ist die Ergänzungs-Versicherung Covid-19 in Kombination als Zusatz zu einer Reiserücktritts-Versicherung oder einem RundumSorglos-Paket der ERGO Reiseversicherung. Zum Schluss das Kleingedruckte Bitte beachten Sie unsere Reisebedingungen auf S. 81-83. Sie orientieren sich am neuen EG-Reiserecht und gelten für alle Reiseverträge, die mit uns abgeschlossen werden. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften enthalten alle Reiseangebote eine Insolvenz-Schutz-Versicherung zur Absicherung der Kundengelder. Programmänderungen behalten wir uns bei jeder Reise vor.

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