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Information & Buchung: www.sausewind-reisen.de 110 Reisebedingungen der Sausewind Reisen GmbH 8. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden 8.1. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. b) Soweit Sausewind infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Sausewind vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von Sausewind vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an Sausewind unter der mitgeteilten Kontaktstelle von Sausewind zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von Sausewind bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. d) Der Vertreter von Sausewind ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 8.2. Fristsetzung vor Kündigung Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er Sausewind zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Sausewind verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. 9. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus) 9.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden. 9.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. 10. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber Sausewind geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen. 11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 11.1. Sausewind wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. 11.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/ Reisenden. Dies gilt nicht, wenn Sausewind nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 11.3. Sausewind haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde Sausewind mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Sausewind eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 12. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand 12.1. Sausewind weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass Sausewind nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sausewind weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs- Plattform http://ec.europa. eu/consumers/odr/ hin. 12.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und Sausewind die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können Sausewind ausschließlich an deren Sitz verklagen. 12.3. Für Klagen von Sausewind gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Sausewind vereinbart. ------------------------------------------------------------------- © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017- 2018 ---------------------------------------------------------------------- Reiseveranstalter ist: Sausewind Reisen GmbH Dingelber Straße 6 • 31174 Schellerten Tel: 05123-324 99 90 Fax: 05123-324 99 99 E-Mail: info@sausewind-reisen.de Internet: www.sausewind-reisen.de Geschäftsführer: Henning Steenken, Börge Steenken, Lisa Steenken Handelsregister: Hildesheim HRB 203530 Stand dieser Fassung: Juli 2019

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