Wichtige informationen Bild © Steck Touristik Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Steck-Touristik GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Steck-Touristik GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.* Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschal- reisevertrags. • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Steck-Touristik GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit der HanseMerkur Reiserversicherung AG Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Tel. +49 (0) 40/ 53 799 360, insolvenz@hansemerkur.de oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Steck-Touristik GmbH verweigert werden. www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs buchungshotline: 07345/96 99-0 • www.steck-touristik.de DatenSchutz Bitte beachten Sie die Hinweise auf unserer Homepage www.steck-touristik.de. einreiSe unD impFbeStimmungen Gültige Einreisedokumente für deutsche Staatsangehörige in alle EU-Länder und die Schweiz: - Personalausweis Nichtdeutsche, Menschen mit Doppelstaatsbürgerschaft oder Staatenlose müssen sich selbst über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiselandes informieren und sind selbst für deren Einhaltung verantwortlich. Aktuelle Informationen zu den Einreise- und Impfbestimmungen finden Sie auch beim Auswärtigen Amt. LeiStungSänDerungen Die Angebote zu den vertraglichen Reiseleistungen aus diesem Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen der Leistungen möglich sind, die wir uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Über diese werden wir Sie selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten. minDeStteiLnehmerzahL unD abSageFriSten Für jede Reise gilt eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl. In der Regel beträgt diese 20 Personen. Sollte diese bis zu einer bestimmten Frist, in der Regel 14 Tage, nicht erreicht sein, so müssen wir die Reise leider absagen. mobiLität Die angebotenen Pauschalreisen sind im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität dann nicht geeignet, sofern ein Ein- bzw. Aussteigen in bzw. aus dem Bus nicht ohne fremde Hilfe möglich ist. Wir bitten um Verständnis. ÖrtLiche abgaben & eintritte Örtliche Abgaben wie z.B. Bettensteuer, Kurtaxe, Kulturförderabgabe etc. sind nicht inklusive. Eintritte sind soweit nicht ausdrücklich in der Leistungsausschreibung beschrieben nicht enthalten. Innenbesichtigungen von Sehenswürdigkeiten sind nur vorgesehen, soweit diese im Text ausdrücklich beschrieben sind, bzw. die Eintrittsgelder im Reisepreis inkludiert sind. preiSänDerungen Die in diesem Prospekt angegebenen Preise entsprechen dem Stand bei Drucklegung und sind für uns als Reiseveranstalter bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises, über die wir Sie vor der Buchung selbstverständlich informieren, aus folgenden Gründen vorzunehmen: Im Falle der Erhöhung von Beförderungskosten, Hafengebühren, Wechselkursänderungen oder wenn die im Prospekt angebotene Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Für Preisänderungen nach Vertragsabschluss verweisen wir auf §§ 651f, 651g BGB unserer Reisebedingungen. programmänDerungen Manchmal kann es vorkommen, dass Wetter und Öffnungszeiten einen anderen Programmablauf erfordern. Aus diesem Grund müssen wir uns bei allen unseren Reisen Programmänderungen bei gleichem Leistungsumfang vorbehalten. reiSebeDingungen Es gelten unsere aktuellen Reisebedingungen, welche • in unserem Reisebüro aushängen, • auf Seite 58-59 abgedruckt sind, • Sie auf unserer Homepage www.steck-touristik.definden, • wir Ihnen auf Wunsch gerne zusenden. reiSebeStätigung/rechnung unD reiSeDokumente Bei Mehrtagesreisen erhalten Sie mit Ihrer Buchung von uns eine Reisebestätigung/Rechnung. Die dort ausgewiesene Anzahlung bitten wir Sie umgehend zum Ausgleich zu bringen. Die Restzahlung ist 10 Tage vor Reiseantritt zur Zahlung fällig. Bei kurzfristigen Buchungen weniger als 14 Tage vor Abreise bitten wir Sie gleich den kompletten Reisepreis zu bezahlen. Nach vollständigem Zahlungseingang erhalten Sie die Reisedokumente/Voucher. Diesem Voucher entnehmen Sie auch bitte die endgültige Abfahrtszeit des Busses. Bei Tagesfahrten erhalten Sie nach der Buchungsbestätigung keine weiteren Reisedokumente/Voucher. Die Zahlung ist bis 14 Tage vor Reiseantritt fällig. Alle wichtigen Angaben wie Abfahrtsort und Zeit finden Sie auf der Buchungsbestätigung. reiSeverSicherung Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung und/oder eines Auslandskrankenschutzes, Reisegepäckversicherung. 2
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