179 nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von WB vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von WB vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an WB unter der mitgeteilten Kontaktstelle von WB zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von WB bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. d) Der Vertreter von WB ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 9.3. Fristsetzung vor Kündigung Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er WB zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von WB verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. 9.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und WB können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich WB, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten. 10. Beschränkung der Haftung 10.1. Die vertragliche Haftung von WB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt. 10.2. WB haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von WB sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. WB haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von WB ursächlich geworden ist. 11. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber WB geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Vermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen. 12. Informationspflichten zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens 12.1. WB informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. 12.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist WB verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald WB weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird WB den Kunden informieren. 12.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird WB den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren. 12.4. Die entsprechend der EG-Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von WB oder direkt über https://transport.ec.europa.eu/ transport-the-mes/eu-air-safety-list.de abrufbar und in den Geschäftsräumen von WB einzusehen. 13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 13.1. WBwird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. 13.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/ Reisenden. Dies gilt nicht, wenn WB nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 13.3. WB haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde WB mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass WB eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 14. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus) 14.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden. 14.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Vertretung von WB und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. 15. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung 15.1. WB weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass WB nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. WB weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. 15.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und WB die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können WB ausschließlich an deren Sitz von WB verklagen. 15.3. Für Klagen von WB gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von WB vereinbart. ------------------------------------------------------------ © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen e.V. und Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2017 – 2023 ------------------------------------------------------------ Bilder: © Adobe Stock, iStock, Weber Bustouristik Bildarchiv, Veranstalter der Konzerte und Shows, Stage Entertainment, Starlight Express, Moulin Rouge, Royal Palace Kirrwiller, Volksschauspiele Ötigheim, CroisiEurope, Pa Touristik, Fremdenverkehrsämter Reiseveranstalter ist: Weber Bustouristik GmbH Offenburger Str. 36a 77855 Achern Vertreten durch: Christian Weber Telefon: 07841/66687-0 Telefax: 07841/66687-10 E-Mail: info@weber-bustouristik.de Handelsregister HRB 220847 Stand dieser Fassung: November 2023 R E I S E B E D I N G U N G E N
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