Katalog

REISEBEDINGUNGEN 50 Allgemeine Reisebedingungen Lieber Reisegast, die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen und sind Bestandteil des Reisevertrages zwischen Ihnen, dem Reiseteilnehmer und Kunde, und der AK Touristik GmbH (nachfolgend „AK Touristik“) als Reiseveranstalter. 1. Abschluss des Pauschalreisevertrags 1.1. Reiseanmeldungen können mündlich, telefonisch, durch E-Mail oder Fax erfolgen. Der Reisevertrag soll mit den Formularen der AK Touristik (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Vorgaben des Kunden geschlossen werden. Bei Vertragsschluss erhält der Kunde postalisch, per E-Mail oder Fax etc. die Reisebestätigung, die auch als Bestätigung des Vertrags dient und § 651d Abs. 3 S. 2 BGB entspricht. Sind beide Teile bei Vertragsschluss anwesend oder wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume der AK Touristik geschlossen, so hat der Kunde Anspruch auf eine Bestätigung des Vertrags in Papierform. 1.2. An die Reiseanmeldung ist der Kunde 10 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch AK Touristik bestätigt. 1.3. Telefonisch nimmt AK Touristik, worauf der Kunde ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziff. 1.1. geschlossen werden. 1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende oder nicht rechtzeitige Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den AK Touristik 10 Tage gebunden ist und den der Kunde innerhalb dieser Frist annehmen kann. 1.5. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr richten sich nach den Erläuterungen auf unserer Internetseite und den dort abrufbaren Reisebedingungen. 1.6. Bei Reiseanmeldungen über Internet bietet der Kunde AK Touristik den Abschluss des Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischemWeg bestätigt (nur Eingangsbestätigung, keine Annahme). Die Annahme erfolgt durch die Reisebestätigung innerhalb von 3 Tagen. Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung und Reisebestätigung auf der Internetseite maßgeblich. 2. Vermittelte Leistungen - weitere erst nach Beginn der Reise erbrachte Leistungen 2.1. Bei ausdrücklich und eindeutig imProspekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) sind wir nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i.S. des § 651v BGB. Als Vermittler haften wir insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung (einschließlich von uns zu vertretender Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Unsere vertragliche Haftung als Vermittler ist ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. 2.2. Für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreiseleistung vomReisenden z.B. amUrlaubsziel ausgewählt werden, ist ebenfalls Ziff. 2.1. maßgeblich. 3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten 3.1. AK Touristik unterrichtet den Kunden vor der Reiseanmeldung über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslands (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen). 3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 3.1. hat der Kunde selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen und die erforderlichen Reiseunterlagen mitzuführen, sofern sich AK Touristik nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Reiseunterlagen bzw. Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. 3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist der Kunde hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z.B. ungültiges Visum, fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 9. (Rücktritt) entsprechend. 4. Zahlungen 4.1. Das Fordern oder Annehmen von Zahlungen des Kunden ist nach Abschluss des Vertrags nur bei Bestehen eines wirksamen Kundengeldabsicherungsvertrags und Übermittlung des Sicherungsscheins zulässig. 4.2. Nach Abschluss des Reisevertrages sind 20%des Reisepreises zu zahlen, soweit die Parteien keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung treffen. 4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens drei Wochen vor Reisebeginn Zug umZug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein), zu zahlen. Für Reisenmit einer Mindestteilnehmerzahl ist der Restbetrag zu zahlen, wenn der Veranstalter nicht mehr nach Ziff. 13. (siehe unten) zurücktreten kann. 4.4. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein). 4.5. Sofern der Kunde die fälligen Zahlungen (An- und Restzahlung) nicht leistet, kann AK Touristik nachMahnung und angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und eine Rücktrittsentschädigung nach Ziff. 9. (siehe unten) verlangen. 5. Leistungen und Pflichten 5.1. AK Touristik behält sich Änderungen vom Prospekt/ Katalog vor, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise. Er darf eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Kunden vor Reiseanmeldung hierüber informiert. 5.2. AK Touristik hat Informationspflichten vor Reiseanmeldung, soweit dies für die vorgesehene Pauschalreise erheblich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen). 5.3. Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen sich nach den vor Reisebeginn gemachten Angaben der AK Touristik nach Ziff. 5.1. und insbesondere den vereinbarten Vorgaben des Kunden, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Sie sollen in der Reiseanmeldung und Reisebestätigung enthalten sein (siehe oben Ziff. 1.). Außerdem ist dem Kunden, sofern nicht bereits in der Annahme des Antrags (Reisebestätigung - siehe oben Ziff. 1.) bei Vertragsschluss enthalten, unverzüglich nach Vertragsschluss eine vollständige Reisebestätigung oder Abschrift des Vertrags zur Verfügung zu stellen. 5.4. AK Touristik hat über seine Beistandspflichten zu informieren und diese nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich der Kunde z.B. hinsichtlich der vereinbarten Rückbeförderung oder anderen Gründen in Schwierigkeiten befindet. Bei vomKunden verschuldeten Umständen kann AK Touristik Ersatz angemessener und tatsächlich entstandener Aufwendungen verlangen. 5.5. AK Touristik hat dem Kunden rechtzeitig vor Reisebeginn die notwendigen Reiseunterlagen zu übermitteln (Gutscheine, Fahrkarten, Eintrittskarten etc.) und über nach Vertragsschluss eingetretene Änderungen zu unterrichten (siehe auch Ziff. 6. und Ziff. 7.). 5.6. Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind in Ziff. 6. sowie Ziff. 7. geregelt. 6. Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen 6.1. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch AK Touristik sind einseitig zulässig, aber nur wirksam, wenn sie gegenüber dem Kunden z.B. durch E-Mail, Fax oder in Papierform klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Kunden bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt. 6.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unter den konkreten Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reisebeginn zulässig, über die AK Touristik ausdrücklich z.B. durch E-Mail, Fax oder in Papierform zu unterrichten hat. Der Kunde kann zurücktreten oder die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzreise innerhalb der Annahmefrist annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung des Kunden gilt das Angebot der AK Touristik als angenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden. 6.3. Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise angenommen, so hat der Kunde Anspruch auf Minderung (§ 651mAbs. 1 BGB), wenn die Ersatzreise nicht mindestens gleichwertig ist. Ergeben sich durch die Änderung für AK Touristik geringere Kosten, so sind dem Kunden die geringeren Kosten zu erstatten (§ 651m Abs. 2 BGB). 7. Preiserhöhung und Preissenkung vor Reisebeginn 7.1. AK Touristik kann Preiserhöhungen bis 8 % des Reisepreises einseitig nur bei Vorliegen der Gründe für die Erhöhung aus sich unmittelbar ergebenden und nach Vertragsschluss erhöhten Beförderungskosten (Treibstoff, andere Energieträger), oder erhöhten Steuern und sonstigen Abgaben (Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren), oder geänderter für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse vornehmen. Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und geänderten Reisepreises (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Person umgerechnet und anteilig erhöht. Unterrichtet AK Touristik den Kunden durch E-Mail, Fax, in Papierform etc. nicht klar und verständlich über die Preiserhöhung, die Gründe und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam. 7.2. Übersteigt die nach Ziff. 7.1. vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann AK Touristik sie nicht einseitig, sondern nur unter den engen Voraussetzungen des § 651g BGB vornehmen. Er kann dem Reisenden insofern eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende sie innerhalb der von AK Touristik bestimmten angemessenen Frist annimmt oder zurücktritt. Einzelheiten ergeben sich aus § 651g BGB. 7.3. Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 7.1. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für AK Touristik führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag zu erstatten. AK Touristik darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind. 8. Vertragsübertragung - Ersatzreisende 8.1. Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall bei Zugang nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn in Papierform, durch E-Mail, Fax, etc. erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. 8.2. AK Touristik kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. 8.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende der AK Touristik als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. AK Touristik darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und tatsächlich entstanden sind. 8.4. AK Touristik hat dem Kunden nachzuweisen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. 9. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn - Nichtantritt der Reise 9.1. Vor Reisebeginn kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich oder in Textformgegenüber AK Touristik erfolgen. Ausreichend ist der Rücktritt gegenüber AK Touristik. Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts bei AK Touristik oder demVermittler. 9.2. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert AK Touristik den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. AK Touristik kann jedoch eine angemessene Entschädigung nach Ziff. 9.3. verlangen. 9.3. Entschädigungspauschalen bei Buspauschalreisen bis 42 Tage vor Reisebeginn 10 % ab 41 bis 28 Tage vor Reisebeginn 20 % ab 27 bis 22 Tage vor Reisebeginn 30 % ab 21 bis 15 Tage vor Reisebeginn 50 % ab 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn 60 % ab 7 bis 3 Tage vor Reisebeginn 75 % ab 2 Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt 90 %

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