REISEBEDINGUNGEN 51 Flugpauschalreisen (Linien- oder Charterflug) bis 42 Tage vor Reisebeginn 20 % ab 41 bis 28. Tage vor Reisebeginn 40 % ab 27. bis 22. Tage vor Reisebeginn 50 % ab 21. bis 15. Tage vor Reisebeginn 60 % ab 14. bis 3. Tage vor Reisebeginn 80 % ab 2. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt 90 % Flussschiff- und Hochseekreuzfahrten bis 150 Tage vor Reisebeginn 10 % ab 149 bis 90 Tage vor Reisebeginn 20 % ab 89 bis 60 Tage vor Reisebeginn 35 % ab 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn 50 % ab 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn 80 % ab 14. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt 90 % Die Pauschalen beziehen sich auf den Reisepreis einer Person und werden pro Person berechnet. Im Falle von abweichenden Stornobedingungen sind diese im Reisevertrag geregelt. 9.4. DemKunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei. 9.5. Bei Reisen, die nicht unter Ziff. 9.3. fallen, bestimmt sich die Höhe der Entschädigung nach demReisepreis abzüglich des Werts der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. AK Touristik hat insoweit auf Verlangen des Kunden die Höhe der Entschädigung zu begründen. 9.6. Nach dem Rücktritt des Kunden ist AK Touristik zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet. Die Rückerstattung hat unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu erfolgen. 9.7. Abweichend von Ziff. 9.2. kann AK Touristik vor Reisebeginn keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich i.S. dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. 10. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Kunden 10.1. Grundsätzlich besteht nach Vertragsschluss kein Anspruch des Kunden auf Änderungen des Vertrags. AK Touristik kann jedoch, soweit möglich, zulässig und zumutbar, Wünsche des Kunden berücksichtigen. 10.2. Verlangt der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann AK Touristik bei Umbuchungen etc. als Bearbeitungsentgelt pauschaliert 30 EURO verlangen, soweit nicht nach entsprechender ausdrücklicher Information des Kunden ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Werts der ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. 11. Reiseabbruch Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen oder wird eine Leistung aus einem Grund nicht in Anspruch genommen, der in der Sphäre des Kunden liegt, so hat AK Touristik bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen, sofern es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder gesetzliche oder behördliche Bestimmungen dem entgegenstehen. 12. Kündigung bei schwerer Störung durch den Kunden - Mitwirkungspflichten 12.1. AK Touristik kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für AK Touristik und/oder die Mitreisenden nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Kunde sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. AK Touristik steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben insofern unberührt. 12.2. Der Kunde soll die ihm zumutbaren Schritte unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten. 13. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl 13.1. AK Touristik hat den Kunden vor Reiseanmeldung und in der Reisebestätigung über Mindestteilnehmerzahl und Frist zu informieren. 13.2. AK Touristik kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben. 13.3. Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 13.1. nicht erreicht und will AK Touristik zurücktreten, hat AK Touristik den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens 20 Tage vor Reisebeginn. 13.4. Tritt AK Touristik vomVertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. 13.5. AK Touristik ist infolge des Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat die Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zu leisten. 14. Rücktritt der AK Touristik bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen 14.1. AK Touristik kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt. 14.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 14.1. verliert AK Touristik den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat insofern unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten. 15. Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Kunden 15.1. Mängelanzeige durch den Kunden Der Kunde hat AK Touristik einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenn AK Touristik wegen der schuldhaften Unterlassung der Anzeige durch den Kunden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde keine Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. 15.2. Adressat der Mängelanzeige Reisemängel sind während der Reise bei der Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung oder ein Vertreter der AK Touristik nicht vorhanden oder nicht vereinbart, sind Reisemängel, sofern eine schnelle Verbindung möglich ist, direkt bei AK Touristik oder der in der Reisebestätigung angeführten Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen (E-Mail, Fax, Telefonnummern ergeben sich aus der Reisebestätigung). 15.3. Abhilfeverlangen und Selbstabhilfe Der Kunde kann Abhilfe verlangen. AK Touristik hat darauf den Reisemangel zu beseitigen. Adressat des Abhilfeverlangens ist die Reiseleitung. Im Übrigen gilt Ziff. 15.2. Wenn AK Touristik nicht innerhalb der vom Kunden gesetzten angemessenen Frist abhilft, kann der Kunde selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe verweigert oder ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist. AK Touristik kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. In diesen Fällen gilt § 651k Abs. 3 bis Abs. 5 BGB. AK Touristik ist verpflichtet, den Kunden über Ersatzleistungen, Rückbeförderung etc. und Folgen konkret zu informieren und seine Beistandspflichten zu erfüllen (vgl. § 651q BGB). 15.4. Minderung Für die Dauer des Reisemangels mindert sich nach § 651m BGB der Reisepreis. Auf Ziff. 15.1. wird verwiesen. 15.5. Kündigung Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Vertrag nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist kündigen. Verweigert AK Touristik die Abhilfe oder ist sie sofort notwendig, kann der Kunde ohne Fristsetzung kündigen. Die Folgen der Kündigung ergeben sich aus § 651l Abs. 2 und Abs. 3 BGB. 15.6. Schadensersatz Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. Bei Schadensersatzpflicht hat AK Touristik den Schadensersatz unverzüglich zu leisten. 15.7. Anrechnung von Entschädigungen Hat der Kunde aufgrund desselben Ereignisses gegen AK Touristik Anspruch auf Schadensersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten Betrages, somuss sich der Kunde den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung nachMaßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften nach § 651p Abs. 3 BGB erhalten hat. 16. Haftungsbeschränkung 16.1. Die vertragliche Haftung der AK Touristik für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit AK Touristik für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 16.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhenden gesetzlichen Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich AK Touristik gegenüber demKunden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen. 16.3. Auf Ziff. 15.7. (Anrechnung von Entschädigungen) wird verwiesen. 17. Verjährung - Geltendmachung 17.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber AK Touristik oder demReisevermittler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen. 17.2. Die Ansprüche des Kunden - ausgenommen Körperschäden - nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz) verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. 18. Verbraucherstreitbeilegung und Online-Streitbeilegungsplattform 18.1. Unser Unternehmen (AK Touristik GmbH) nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. 18.2. Online-Streitbeilegungsplattform: Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa. eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten für Vertragsabschlüsse über die Internetseite des Veranstalters oder mittels E-Mail bereit. .......................................................................................... 19. Reiseveranstalter: AK Touristik GmbH Marie-Curie-Straße 14 · D 24145 Kiel Telefon: +49 (0)431 777 000 Fax: +49 (0)431 777 00 444 E-Mail: info@ak-touristik.de · www.ak-touristik.de Geschäftsführer: Guido Gröpper Registergericht: AG Kiel, HRB 5667 USt.-ID: DE214 231 070 Kundengeldabsicherer: Zurich Insurance plc - Niederlassung Deutschland Platz der Einheit 2 60327 Frankfurt am Main Stand: 15.06.2024
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