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1. Stellung von HR; anzuwendende Rechtsvorschriften 1.1. HR erbringt die ausgeschriebenen Tagesfahrtenleistungen als Dienstleister und unmittelbarer Vertragspartner des Kunden bzw. des Auftraggebers. 1.2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen HR und dem Kunden, bzw. dem Auftraggeber finden in erster Linie die mit HR getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung. 1.3. Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit HR anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit HR ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 1.4. Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur Anwendung auf die Tagesfahrten von HR. Auf Reiseverträge und Mehrtagesfahrten, die Unterkunftsleistungen beinhalten, finden die Reisebedingungen von HR Anwendung. 2. Vertragsschluss; Stellung eines Gruppenauftraggebers 2.1. Für alle Buchungen von Tagesfahrten gilt: a) Buchungen werden nur als Präsenzbuchung, telefonisch, per Fax oder per E-Mail entgegengenommen. b) Grundlage des Angebots von HR und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Tagesfahrtangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von HR vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Leistungen erklärt. d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 2.2. Buchungen von Tagesfahrten sind unmittelbar für den Kunden verbindlich und führen bereits durch die telefonische oder mündliche Bestätigung von HR zum Abschluss des verbindlichen Vertrages über Tagesfahrten. Der Vertrag kommt also mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch HR zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. HR informiert den Kunden ca. 1 Woche vor Abfahrt telefonisch oder schriftlich über die Abfahrtszeiten. 2.3. HR weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt. 3. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von Leistungen; Witterungsverhältnisse 3.1. Die geschuldete Leistung von HR besteht aus der Erbringung der jeweiligen Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen. 3.2. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit HR, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird. 3.3. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung) und von HR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt. 3.4. Angaben zur Dauer von Leistungen sind CircaAngaben. 3.5. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen gilt: a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Leistungen bei jedemWetter statt. b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden, bzw. den Auftraggeber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit HR. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden bzw. der Teilnehmer des Auftraggebers an der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist. c) Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden bzw. dem Auftraggeber und HR vorbehalten, den Vertrag über die Leistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen. 4. Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten 4.1. Die vereinbarten Leistungen schließen die Erbringung der Leistungen und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein. 4.2. Der Fahrpreis ist bis 3 Tage vor Abreise zu entrichten. Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma E. Hartmann Reisen OHG (nachfolgend„HR“), bei Vertragsschluss zu Stande kommenden Dienstleistungsvertrages zur Erbringung von Tagesfahrten. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 611ff BGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! Infos und Buchung: 07073/91500 • info@hartmann-reisen.eu • www.hartmann-reisen.eu ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR TAGESFAHRTEN VON HARTMANN REISEN ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU DEN TAGESFAHRTEN Weitere, aktuelle Reisen im„Tagesfahrtenblättle“ Wir haben für Sie auch in 2023 ein umfangreiches Angebot an Tagesreisen. Hier finden Sie unsere sogenannten„Bestseller“ - Reisen, die sehr beliebt sind und gerne von unseren Gästen gebucht werden. So können Sie langfristig„Ihren“ Tagesausflug mit Hartmann Reisen einplanen. Zusätzlich zu diesen Reisen werden aktuelle Reiseangebote mit neuen Reiseideen, saisonale Veranstaltungen, Betriebsbesichtigungen und auch der ein oder andere Geheimtipp angeboten. Diese Reisen werden in unserem „Tagesfahrtenblättle“, welches ca. alle 6 Wochen verschickt wird, veröffentlicht. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn auch Sie regelmäßig über unser Angebot informiert werden möchten. Gruppen sind herzlich willkommen Wir freuen uns sehr, wenn uns kleine Gruppen bei den Reisen begleiten. Selbstverständlich reservieren wir Ihnen gerne zusammenhängende Plätze im Bus und auf Wunsch auch gerne in den Lokalen. Ab 16 Personen können wir Sie (bei einer größeren Entfernung ggf. gegen einen Aufpreis) an Ihrem Heimatort abholen. Ab 21 Personen erhalten Sie einen Freiplatz für den Organisator Ihrer Gruppe. Ab 26 Personen können wir Ihnen diese Reise zum selben Preis auch im„eigenen Bus“ anbieten. Sollten Sie mit einer Gruppe (ab 10 Personen) an einer bestimmten Reise teilnehmen wollen, aber der Termin passt Ihnen nicht, dann rufen Sie uns bitte an. Wir werden uns bemühen, IhrenWunschtermin zusätzlich mit ins Angebot aufzunehmen. Kinderermäßigung Sollte nichts anderes angegeben sein, erhalten Kinder von 4-14 Jahren eine Ermäßigung in Höhe von 40%. Für alle Tagesfahrten gelten folgende Stornobedingungen: Bis 7 Tage vor Reiseantritt entstehen in der Regel für die Busfahrt keine Stornokosten, sondern lediglich für evtl. im Reisepreis enthaltene Zusatzleistungen. Bitte beachten Sie, dass gebuchte Eintrittskarten grundsätzlich nicht zurückgenommen oder erstattet werden. Bei einer Stornierung bis 3 Tage vor Reiseantritt fallen Kosten in Höhe von 30% des Reisepreises an und bis 1 Tage vor Reiseantritt 70%. Reisebedingungen 75

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